Hückeswagen Hückeswagen lockert den Leinenzwang für Hunde

Hückeswagen · Ausgerechnet im kleinen Hückeswagen werden Hunde und – im übertragenen Sinne – auch ihre Halter aus dem Rathaus heraus an der sehr kurzen Leine gehalten.

Ausgerechnet im kleinen Hückeswagen werden Hunde und — im übertragenen Sinne — auch ihre Halter aus dem Rathaus heraus an der sehr kurzen Leine gehalten.

Verantwortlich dafür ist eine "Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hückeswagen", die von 1998 stammt. Sie ist in ihren Festlegungen deutlich restriktiver als einschlägige Regelungen in Großstädten des Landes, wo die Hundehaltung von den grundsätzlichen Bedingungen her problematischer ist als im ländlichen Raum. Die örtliche Verordnung regelt generell, dass "auf Verkehrsflächen und Anlagen Hunde an der Leine zu führen sind".

Das gilt für die Innenstadt mitsamt ihren Grünanlagen ebenso wie für die Außenbereiche. Der stadtweit verordnete Leinenzwang gilt außerdem für kleine Hunde ebenso wie für die großen. Auf Vorschlag der Verwaltung und nach einstimmigem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wird der Leinenzwang nun gelockert. Das ist weniger der Tatsache geschuldet, dass sich ohnehin niemand dran hält, weil kaum ein Hundehalter die städtische Verordnung kennt.

Ausschlaggebend ist vielmehr die überörtliche Gesetzgebung. Nach dem 2002, also nach der städtischen Verordnung — verabschiedeten Landeshundegesetz gilt eine Leinenpflicht für alle Hunde nur in Fußgängerzonen und auf Volksfesten. Ansonsten wird unterschieden nach kleinen und großen Vierbeinern. Die großen (über 40 Zentimeter Schulterhöhe und/oder über 20 Kilogramm Gewicht) müssen an der Leine ausgeführt werden — dies aber auch nur in Wohngebieten und nicht im Außenbereich.

Diese Regelungen sollen nun auch in die geänderte Verordnung für Hückeswagen Einzug halten. Das hat auch der Städte- und Gemeindebund empfohlen. Er rät von einem gemeindeweit geltenden Leinenzwang für alle Hunde, kleine wie große, ab, da er mit übergeordnetem Landesrecht nicht vereinbar ist. Die Änderung der städtischen Verordnung bedeutet aber nicht, dass Hundehalter in Zukunft ihre Tiere außerhalb von Fußgängerbereichen und Volksfesten überall in Hückeswagen frei laufen lassen dürfen.

Die Stadt hat die Möglichkeit, durch Beschilderung einen Leinenzwang für bestimmte Bereiche anzuordnen — zum Beispiel auf der großen Wiese in der Wupperaue, die als Freizeitgelände für alle dienen soll. Eine "Hundewiese", wo die Tiere sich frei austoben dürfen, gibt's direkt nebenan.

(bn)
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