Parken in Hückeswagen Städtische Erinnerungshilfe für Parkscheibe

Hückeswagen · Die Verwaltung stellt im Zentrum inoffizielle Hinweisschilder auf, die an die Parkscheibenpflicht erinnern.

 An einigen Stellen im Zentrum, wie hier zwischen Bahnhofs- und Etapler Platz, weisen nun solche Schilder die Autofahrer darauf hin, dass sie zwingend eine Parkscheibe auslegen müssen.

An einigen Stellen im Zentrum, wie hier zwischen Bahnhofs- und Etapler Platz, weisen nun solche Schilder die Autofahrer darauf hin, dass sie zwingend eine Parkscheibe auslegen müssen.

Foto: Stadt

Es ist aber auch eine Krux mit den Zonen-Schildern im Straßenverkehr. Zwar mag der Autofahrer das Schild, auf dem der Beginn einer Tempo-30-Zone angezeigt wird, wahrgenommen haben. Doch irgendwann fährt er schneller als erlaubt, weil er sich nicht mehr bewusst ist, in einer solchen Zone zu sein – und dann kann schonmal ein Knöllchen die Folge sein, wenn er geblitzt wurde. Ähnliches gilt für Halteverbotszonen, wie es sie beispielsweise auf Bahnhofs- und Etapler Platz gibt. An der Einfahrt zu Letzterem – vor dem Modegschäft Takko und an der Volksbank – weisen zwar Schilder auf die Zone hin, in der die Parkscheibe ausgelegt werden muss. Wer dann aber etwa auf dem Bahnhofsplatz parkt und dort kein entsprechendes Schild vorfindet, legt mitunter keine aus. Mögliche Folge ist ebenfalls ein Knöllchen.

Diese Erfahrung hatte unter anderem Holger Stoffel im Oktober gemacht. Sein anschließendes Gespräch mit Mitarbeitern des Ordnungsamts war offenbar wenig erfreulich, so dass er den Vorfall am Bürgermonitor unserer Redaktion schilderte. Anscheinend war Stoffel nicht der Einzige, der sich bei der Stadtverwaltung oder den Geschäftsleuten beschwert hatte. Die Verwaltung hat daher nun reagiert und an verschiedenen Stellen im Bereich Bahnhofs- / Etapler Platz inoffizielle Hinweisschilder angebracht, die auf die Parkscheibenpflicht hinweisen. Das teilte jetzt Roland Kissau vom Ordnungsamt mit. In diesem Bereich der Innenstadt darf an Werktagen – also montags bis samstags – von 8 bis 19 Uhr nur mit Parkscheibe zwei Stunden lang geparkt werden. „Bei diesem Bereich handelt es sich um eine Halteverbotszone“, erläutert Kissau. Dies bedeute, dass die Schilder mit dem Halteverbot nur am Beginn der Zone stehen und dann innerhalb der Zone nicht wiederholt würden. Genauso sei es in einer Tempo-30-Zone, wo die Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung auch nur am Anfang und Ende aufgestellt würden.

„Leider übersehen viele Autofahrer diese Schilder“, berichtet der Mitarbeiter des Ordnungsamts. Und immer wieder beschweren sich Autofahrer, die ein Knöllchen bekommen haben, weil sie keine Parkscheibe ausgelegt hatten. „Es wird dann beklagt, man habe die Schilder nicht gesehen“, sagt Kissau. Diese Beschwerden seien durchaus nachvollziehbar, da tatsächlich für den gesamten Bereich nur zwei Schilder vorhanden sind. „Das ist rechtlich aber korrekt“, stellt er klar. Und das Aufstellen weiterer offizieller Schilder innerhalb der Zone sei laut Straßenverkehrsordnung auch nicht erlaubt.

Trotzdem will die Stadtverwaltung die Autofahrer auf das Problem hinweisen und hat nun den Bauhof beauftragt, die „inoffiziellen“ Hinweisschilder anzubringen, die auf die Parkscheibenpflicht hinweisen. „Darüber hinaus sollen ähnliche Schilder auch in den umliegenden Geschäften angeboten werden, um die Kunden daran zu erinnern, die Parkscheibe im Auto auszulegen“, berichtet Kissau. Die Stadtverwaltung hofft nun, dass dadurch weniger „unerwartete“ Knöllchen anfallen.

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