Hückeswagener Impfstelle Impfstelle verabreicht zweite Boosterimpfung für bestimmte Personengruppen

Oberberg/Hückeswagen · Ab sofort können sich gesundheitlich besonders gefährdete Menschen und Beschäftigte in Medizin- und Pflegeeinrichtungen eine zweite Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus geben lassen – auch in der Hückeswagener Impfstelle.

 Ab sofort gibt es für bestimmte Personengruppen die zweite Auffrischungsimpfung.

Ab sofort gibt es für bestimmte Personengruppen die zweite Auffrischungsimpfung.

Foto: dpa/Jan Woitas

In der Hückeswagener Impfstelle am Bahnhofsplatz, aber auch an den beiden anderen in Gummersbach und Waldbröl sowie in den Impfmobilen, besteht für bestimmte Personengruppe ab sofort die Möglichkeit, auf die zweite Boosterimpfung. Nach einer Empfehlung der Ständige Impfkommission (Stiko) können sich Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus sowie Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen können jetzt eine zweite Auffrischungsimpfung abholen, teilt Jessica Schöler von der Pressestelle des Kreises mit. Das Land habe mit einem Erlass die Möglichkeit gegeben, entsprechende Impfangebote zu ermöglichen.

In Anspruch nehmen können diese vierte Impfung:
 ● Personen ab dem Alter von 70 Jahren,
● Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
● Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von fünf Jahren. 
● Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patienten bzw. zu Bewohnern.

„Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erste Auffrischungsimpfung“, betont Jessica Schöler. Dabei sollte der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung für die ersten drei Personengruppe mindestens drei Monate betragen. Für das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beträgt der Abstand mindestens sechs Monate, da die Stiko davon ausgeht, dass bei immungesunden Menschen ein längerer Impfabstand den Langzeitschutz erhöht.

 Die Impfungen in den Impfstellen und -mobilen erfolgen mit den verfügbaren mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna. Zur Impfung sollten der Impfausweis und der Personalausweis mitgebracht werden. In den Pflegeeinrichtungen impfen niedergelassenen Ärzte. „Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises wird die Einrichtungen hierbei unterstützen und bei Bedarf mobile Impfteams beauftragen“, versichert die Sprecherin.

Online Informationen zu den Impfstellen und den Haltestellen des Impfmobils gibt‘s hier.

(büba)
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