Juwelier-Raub in Hückeswagen Gericht verhängt Bewährungsstrafe für Einbrecher-Komplize

Hückeswagen · Nach dem Einbruch in ein Hückeswagener Fachgeschäft für Uhren und Schmuck im September 2021 erhielt nun auch der Komplize des Täters eine Strafe.

 Bernd Lammert machte aus der Not eine Tugend und bot nach dem Einbruch in sein Geschäft einen Rabatt von 20 Prozent.

Bernd Lammert machte aus der Not eine Tugend und bot nach dem Einbruch in sein Geschäft einen Rabatt von 20 Prozent.

Foto: Heike Karsten

Ganz so unschuldig wie sich der 24-jährige Angeklagte am Wipperfürther Amtsgericht darstellte, war er letztlich doch nicht. Ihm wurde vorgeworfen, an einem schweren Diebstahl beteiligt gewesen zu sein. Anfang September wurde das Uhren- und Schmuckfachgeschäft Lammert in der Innenstadt ausgeraubt. Der Haupttäter, ein 35-jähriger Mann, der zuletzt bei seiner Mutter in Wiehagen gelebt hatte, wurde bereits im Dezember zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Anhand der Fingerabdrücke konnte ihm auch der Einbruch in die Goldschmiede Rehn im Juli 2019 nachgewiesen werden. Jetzt stand sein Komplize vor Gericht, der bei dem Einbruch im September an der Bahnhofstraße Schmiere gestanden hatte.

Direkt zugeben wollte der Angeklagte die Beihilfe zur Tat nicht. „Wir waren vorher angeln, und dann habe ich nur vom Straßenrand aus zugeschaut, als er den Laden ausgeraubt hat“, sagte er und schob die Schuld auf seinen Bekannten. Der Haupttäter war gegen 2.40 Uhr mit großer Brutalität vorgegangen, hatte ein Metallgitter zerschnitten, eine Glastür ausgehebelt und teils auch die Glasvitrinen und Glastheke im Laden zerschlagen. Als der Einbrecher merkte, dass er beobachtet wurde, brach er die Tat ab und flüchtete mit dem Fahrrad und einer Tasche voller Uhren und Schmuck im Gesamtwert von 30.000 Euro Richtung Brunsbachtal. Als die Polizei die beiden Radfahrer bemerkte, warf der 24-Jährige die Tasche vom Gepäckträger ins Gebüsch. „Ich wusste nicht, was in der Tasche ist. Ich habe mich nur erschreckt“, ließ der Angeklagte von einer Dolmetscherin übersetzen.

Erst nach einem beratenden Gespräch mit seinem Pflichtverteidiger gestand der zurzeit in Radevormwald wohnende Mann die Beihilfe zum Einbruch. „Nach dem Angeln hat mich der Kollege gefragt, ob ich Schmiere stehen würde“, gab er zu. Aus Angst vor der Polizei hätte er auf der Flucht die Tasche mit dem Diebesgut weggeworfen – jedoch nicht, ohne sich vorher noch mit Uhren und Schmuck die Jackentaschen zu füllen. Die Beute ist zwar zu dem Geschädigten zurückgelangt, der Sachschaden im Geschäft war jedoch groß.

Der Anwalt verteidigte in seinem Plädoyer das erste Zögern seines Mandanten, die Tat zuzugeben: „Es ist schwierig, wenn man einen geringen Beitrag geleistet hat, den Kopf dafür hinzuhalten.“ Das Schöffengericht verurteilte den 24-Jährigen für die Beihilfe zum Einbruch und Diebstahl zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro in monatlichen Raten von 100 Euro an den gemeinnützigen Verein „Lebensfarben“ in Wiehl.

Während der dreijährigen Bewährungszeit wird dem 24-Jährigen ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Der Mann, der bisher keine Vorstrafen hatte, nahm das Ureteil an und verzichtete auf eine mögliche Berufung oder Revision.

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