Nach Vorfall in Hückeswagen Gehetztes Reh – Hundehalter drohen Konsequenzen

Hückeswagen · In der Hückeswagener Innenstadt gilt Leinenpflicht. An der Wupper-Vorsperre hingegen müssen Hunde nur zwischen dem Wanderparkplatz und dem Klärwerksende an die Leine. Ein Freifahrtschein für Hundebesitzer sei das jedoch nicht.

 Laut Landeshundesetz müssen Hunde im Innenstadtbereich generell angeleint werden.

Laut Landeshundesetz müssen Hunde im Innenstadtbereich generell angeleint werden.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Im Fall des frei laufenden Hundes, der am Freitagnachmittag auf dem Fürstenberg ein Reh gehetzt hatte, dass es in einem Treppengitter stecken blieb (unsere Redaktion berichtete), geht das Ordnungsamt der Stadt einem Hinweis aus der Nachbarschaft nach. „Wir ermitteln gerade“, teilte Roland Kissau vom Ordnungsamt auf Nachfrage am Montagmorgen mit.

Die Feuerwehr musste am Freitag ausrücken, um dem Reh aus seiner misslichen Lage zu befreien. Mithilfe eines Spreizers wurden die Geländerstäbe so weit auseinandergedrückt, dass Jagdpächter Manfred Hücker das Tier, dem er zuvor zur Beruhigung eine Decke über den Kopf gelegt hatte, herausziehen konnte. Später brachte er das verstörte Reh an den Waldrand bei Hambüchen, wo es in die Freiheit entschwand.

Es ist nicht der erste Fall, dass den Ordnungsbehörden Probleme mit einem aggressiven Hund gemeldet wurden. Erst an Silvester war auf einer Wiese bei Scheideweg ein kleiner Mischlingshund von einem frei laufenden Schäferhund angegriffen und so gebissen worden, dass er beim Tierarzt operiert werden musste. Die beiden Halterinnen hatten laut Aussage des Mischlingsbesitzers nicht eingegriffen und waren einfach gegangen. Auch da gab es einen Hinweis aus der Bevölkerung. „Der Verdacht hatte sich aber nicht bestätigt. Die Personenbeschreibung passte nicht“, sagte Kissau.

Der Vorfall vom Wochenende auf dem Fürstenberg hatte vor allem in den Sozialen Medien zu Diskussionen geführt. Dabei wurde häufig betont, dass gerade entlang der Wupper-Vorsperre viele Hunde nicht angeleint wären. Laut Kissau ist das – bis auf einen kurzen Bereich – aber erlaubt. „Das Landeshundegesetz besagt, dass Hunde nur in der Innenstadt angeleint werden müssen“, klärte er auf. Auf dem etwa 4,5 Kilometer langen Wanderweg entlang der Vorsperre gilt nur auf den wenigen Hundert Metern zwischen dem Wanderparkplatz Mühlenweg und dem Ende des Klärwerks Leinenpflicht. „Denn der Weg ist schmal“, erläutert der Mitarbeiter des Ordnungsamts. Der restliche Rundwanderweg sei breit, sodass Hunde dort nicht an der Leine laufen müssen.

Kissau stellt aber auch klar: „Der Hund darf natürlich nicht in den Wald laufen oder andere Tiere hetzen oder sogar beißen.“ Zudem heißt es im Paragraf 2 („Allgemeinde Pflichten“), Absatz 1 des Landeshundegesetzes: „Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.“ Das heißt: Das Tier muss auf Zuruf des Halters zu ihm kommen oder zumindest anhalten.

Was passiert nun, sollte der Halter des Hundes vom Fürstenberg tatsächlich ermittelt werden können? Zum einen muss er mit einem Bußgeld rechnen, dürfte die Kosten für den Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt bekommen und könnte auch für die Reparatur des Geländers vom Hauseigentümer zur Rechenschaft gezogen werden. Zum anderen würde eine Amtsärztin das Tier bei einem gemeinsamen Spaziergang dahin gehend begutachten, ob es generell aggressiv ist. Wäre das der Fall, könnte eine generelle Anleinpflicht und – sollte der Hund auch ein Beißer sein – eine Maulkorbpflicht angeordnet werden. „Das ist mir in den vielen Jahren hier im Ordnungsamt aber noch nicht so oft vorgekommen“, versichert Kissau.

Überhaupt seien 95 Prozent der Hückeswagener Hundehalter einsichtig, wenn die Kollegen der Ordnungsstreifen sie etwa darauf ansprechen würden, dass das Tier in der Innenstadt nicht angeleint ist. „Aber wir haben auch ein paar Härtefälle“, gibt Kissau zu.

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