Straftat in Hückeswagen Gefängnisstrafe wegen Einbruchs in Radstation

Hückeswagen · Zu 26 Monaten Haft wurde jetzt einen Mann verurteilt, der an einem Diebstahl in einen Fahrradladen in Hückeswagen beteiligt gewesen sein soll.

 Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen der Beteiligung an einem schweren Einbruch eine Haftstrafe gefordert hatte.

Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen der Beteiligung an einem schweren Einbruch eine Haftstrafe gefordert hatte.

Foto: dpa/Oliver Berg

E-Bikes sind offensichtlich nicht nur für viele Radfahrer äußerst attraktiv. Auch Kriminelle fühlen sich angezogen. Diese Erfahrung musste auch ein Hückeswagener Fahrradhändler machen. In den frühen Morgenstunden des 1. Juli war ein Anwohner von einem lauten Krachen aufgeweckt worden. Das, was sich offensichtlich nach einem Einbruch anhörte, ließ den 50-Jährigen sofort die Polizei anrufen. Die stoppte in Hämmern einen Transporter mit dem Diebesgut. Jetzt musste sich der 45-jährige Fahrer vor dem Schöffengericht in Wipperfürth wegen schweren Diebstahls verantworten.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wurde der Mann angeklagt, mit einem unbekannten Mittäter in der „Radstation“ an der Ladestraße die Fenster eingeschlagen zu haben und 15 E-Bikes im Gesamtwert von etwa 25.000 Euro entwendet zu haben. Der 45-Jährige solle dabei den Fiat Ducato, in dem die Fahrräder untergebracht waren, gefahren haben. Die aus Wipperfürth herbeigerufene Polizei wurde in Hämmern auf den schwarzen Transporter aufmerksam, nachdem der Zeuge der Leitstelle noch durchgegeben hatte, dass sich ein solcher vom Tatort in Richtung Wipperfürth entfernt habe. In einer kurzen Verfolgungsjagd wurde der Transporter in Hämmern gestellt, der Fahrer festgesetzt. Der 45-Jährige saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Rechtsanwalt des Mannes verlas in dessen Auftrag eine Erklärung, in der er dem Vorwurf in wesentlichen Punkten widersprach. So sei er an seinem Wohnsitz in Hagen von einem Mann namens Darius angesprochen worden, ob er einen Transporter von Hückeswagen nach Hagen fahren könnte. Als Lohn waren ihm 500 Euro versprochen worden. Er habe an einem Parkplatz außerhalb Hückeswagens auf den Transporter gewartet, sei weder am Tatort gewesen, noch habe er gewusst, was er da transportierte.

Als die Polizei auf ihn aufmerksam geworden sei, sei er in Panik geraten, weil er keinen Führerschein hatte. Deswegen habe er auch versucht zu fliehen. „Von den E-Bikes im Transporter hat er erst dann erfahren, als die Polizei den Wagen geöffnet hat“, sagte der Rechtsanwalt.

Der Angeklagte präsentierte sich als unwissend. Auch auf mehrfache Nachfrage des Richters, ob er sich denn überhaupt nichts dabei gedacht habe, so einen seltsamen Auftrag mit einer relativ hohen Bezahlung zu übernehmen, sagte er: „Nein, ich habe darüber nicht nachgedacht.“

Die gleiche Reaktion kam auf entsprechende Nachfragen der Staatsanwältin, auch hier gab sich der Angeklagte stoisch und einsilbig. Er habe von nichts gewusst, ihm sei nichts seltsam vorgekommen, er habe nur einen Job ausgeführt und nichts Unrechtes getan. Das alles war für das Gericht und die Staatsanwältin nur wenig überzeugend, hinzu kamen bereits vier einschlägige Vorstrafen wegen Diebstahls. Folgerichtig sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer: „Es steht fest, dass Sie beteiligt waren und das Fluchtfahrzeug gefahren sind.“ Die Gegenargumentation sei lebensfern und unlogisch. „Sie hätten etwas ahnen müssen“, sagte die Staatsanwältin. Sie forderte wegen Beteiligung an einem schweren Einbruch zwei Jahre und zwei Monate Haftstrafe.

Das sah der Verteidiger ganz anders. Er betonte, dass nur das Fahren ohne Führerschein nachgewiesen werden könnte. „Aber der Rest? Es gibt keine Zeugen, keine Spuren. Es ist nur klar, dass mein Mandant gefahren ist“, sagte der Verteidiger. Das „flaue Gefühl“, das einen zwar dennoch beschleiche, reiche seiner Meinung nach nicht für eine Verurteilung. Daher forderte er eine milde Strafe wegen des Fahrens ohne Führerschein und die Aufhebung des Strafbefehls.

Davon ließ sich das Schöffengericht nicht überzeugen. Das Urteil folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. In seiner Begründung betonte der Richter, dass der Angeklagte hätte wissen müssen, „dass da was im Busch ist. Gerade bei Ihren einschlägigen Vorerfahrung“, sagte der Richter. Er legte zudem Wert darauf, dass das Gericht die Forderung der Staatsanwältin für „sehr moderat“ halte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort