Hückeswagen statt Straßenverkehrsamt in Gummersbach Führerschein-Tausch im Bürgerbüro läuft
Hückeswagen · Der Andrang für die neuen EU-Führerscheine hält sich in Hückeswagen in Grenzen. Allerdings müssen auch nicht alle auf einmal getauscht werden, vielmehr ist der Umtausch unter anderem nach Geburtsjahrgängen gestaffelt.
Für den einen oder anderen Besitzer eines alten Führerscheins in Schweinchenrosa oder Mausgrau dürfte es eine emotionale Handlung sein: Aufgrund der neuen EU-Richtlinie müssen die alten Führerscheine – sowie einige im Scheckkartenformat – bis zum 19. Januar 2033 gegen ein EU-konformes, aktuelles Führerscheindokument mit einem Befristungsdatum ausgetauscht werden. Auch diese Führerscheine haben das kleine Scheckkartenformat, sind aber unpersönlicher als jene oft liebevoll auch als „Lappen“ bezeichneten Papierführerscheine, die mitunter den einen oder anderen ungewollten Waschgang in der Waschmaschine schadlos überstanden haben.
Was muss umgetauscht werden? Umgetauscht werden müssen laut Philipp Ising von der Pressestelle der Kreisverwaltung „alle Papierführerscheine in Grau und Rosa sowie alle Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden“. Der Umtausch dieser bundesweit 43 Millionen von mindestens neun Jahren alten Führerscheinen kann aber logistisch nicht auf einmal vonstattengehen. „Daher wird der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahrgängen beziehungsweise dem Jahr der Ausstellung des Führerscheins vorgenommen“, sagt Ising.
Wer muss bis wann tauschen? Als erste waren bis zum 19. Januar dieses Jahres die Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 dran. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 an der Reihe, danach folgen die von 1965 bis 1970 Geborenen bis 19. Januar 2024 und alle mit Geburtsjahr ab 1971 bis zum 19. Januar 2025. Dies gilt für die Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden. Die ab 1999 ausgestellten Führerscheine sind ebenfalls gestaffelt zum Austausch vorgesehen. Hier gilt das Jahr der Ausstellung als Kriterium: von 1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026, von 2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027, von 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028, ab 2008 dann im Jahresschritt fortfahrend und 2032 endend. Die von 2012 und bis zum 18. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen dann bis zum 19. Januar 2033 getauscht werden. Ebenfalls bis dahin müssen die vor 1953 geborenen Führerscheininhaber spätestens tauschen.
Wo kann man den Austausch beantragen? Es gibt zwei Möglichkeiten, an einen neuen EU-Führerschein zu kommen: Entweder mit einem Termin bei der Führerscheinstelle des Kreises im Gummersbacher Straßenverkehrsamt, Gummersbacher Straße 41a. – das geht online unter https://termine.obk.de. Oder die für meisten Hückeswagener komfortablere Möglichkeit ist es, sich ans Bürgerbüro zu wenden. „In elf der 13 oberbergischen Kommunen kann man das in den jeweiligen Bürgerbüros machen“, sagt Ising. Dazu gehört das Hückeswagener am Bahnhofsplatz. Termine können online unter https://termine.hueckeswagen.de vereinbart werden, indem man den Reiter „Fahrerlaubnisangelegenheiten“ anwählt und dann den Menüpunkt „Umtausch Führerschein“ anklickt. „Alternativ kann auch unter ☏ 02192/880 ein Termin vereinbart werden“, sagt Andreas Schröder, Fachbereichsleiter Ordnung und Bauen auf Anfrage dieser Redaktion.
Was kostet der neue EU-Führerschein? Es mag nicht unbedingt einleuchten, für ein Dokument, das nicht abgelaufen ist und dessen Austausch man nicht unbedingt wünscht, eine Gebühr zu entrichten. Dennoch ist für den neuen EU-Führerschein „eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 29,60 Euro fällig“, bestätigt Schröder. Diese ist bei Antragsstellung bei einem der beiden Verwaltungsmitarbeitern im Bürgerbüro zu bezahlen. Im Straßenverkehrsamt kostet der Umtausch 33 Euro, beim Direktversand von der Bundesdruckerei müssen sogar 37,30 Euro bezahlt werden.
Wie kommt man an den neuen EU-Führerschein? Nachdem man die vier bis acht Wochen geduldig gewartet hat, bis in der Bundesdruckerei der neue EU-Führerschein hergestellt worden ist, kann man diesen neuen Führerschein auf zwei Wegen bekommen, wie Schröder erläutert: „Entweder man lässt sich das Dokument direkt von der Bundesdruckerei per Post zuschicken. Oder man kann alternativ und auf eigenen Wunsch hin den Führerschein auch im Straßenverkehrsamt in Gummersbach abholen.“ Allerdings, dies als Einschränkung, müsse man den Antrag auf Neuerstellung dann auch dort gestellt haben. So oder so – mit einem bis zwei Monaten Wartezeit muss jeder rechnen, betont der Fachbereichsleiter.
Wie lange dauert die Antragsstellung? Das wiederum geht im Vergleich zum Druck und Versand relativ schnell. „Man muss etwa eine halbe Stunde Zeit einrechnen, wenn man den Termin bekommen hat“, sagt Schröder. Das wiederum ist eine ganz andere Sache. Denn einen Termin zu bekommen, geht zwar an sich schnell – mit wenigen Mausklicks ist man durch das Online-Formular durch und bekommt den Termin per E-Mail bestätigt. Allerdings ist aktuell der nächste freie Termin erst am Donnerstag, 3. März, zu haben.