Letzte Quartalszahlung in Hückeswagen Steuern und Gebühren sind fällig

Hückeswagen · Das Steueramt der Stadt gibt Tipps, wie mit den Gebühren- und Steuerbescheiden umgegangen werden kann. Denn in wenigen Tagen wird die letzte Quartalszahlung fällig. Darauf verweist die Kämmerin.

 Steuer- und Gebührenbescheide 2020 der Stadt Hückeswagen.

Steuer- und Gebührenbescheide 2020 der Stadt Hückeswagen.

Foto: Stadt

Anfang des Jahres hat die Stadtverwaltung ihre Bescheide an die Hückeswagener verschickt. Aus ihnen geht hervor, dass zum 15. November die vierte und letzte Quartalszahlung in 2020 fällig wird. „Darunter fallen die Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie die Straßenreinigungs- (Kehr- und Winterdienst) und Abwassergebühren“, teilt Stadtkämmerin Isabel Bever mit. „Die Höhe der individuellen Beträge kann den Bescheiden entnommen werden.“

Die rechtzeitige Zahlung könne durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren sichergestellt werden – „das ist bequem und vermeidet gegebenenfalls Kosten“, betont Bever. Die entsprechenden Formulare sind den Bescheiden beigefügt, wenn bisher noch kein SEPA-Mandat erteilt worden ist. Zusätzlich können die entsprechenden Vordrucke auch jederzeit beim Steueramt der Stadt angefordert oder von der Internetseite www.hueckeswagen.de heruntergeladen werden.

„Durch dieses Verfahren werden die anstehenden Fälligkeiten immer rechtzeitig abgebucht“, versichert die Stadtkämmerin. Natürlich könne die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen werden. Wer dagegen lieber überweisen möchte, sollte allerdings unbedingt das Kassenzeichen vom aktuellen Bescheid angeben, so dass eine genaue Zuordnung der Zahlung bei der Stadtkasse möglich ist. „Wenn ein Betrag zu spät beglichen wird, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben“, macht die Stadtkämmerin deutlich.

Zur Grundsteuer teilt Isabel Bever mit: Wer am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahrs Eigentümer eines Objekts war, ist steuerpflichtig für das gesamte Jahr. Wird ein Grundstück im Laufe des Jahres verkauft, erfolgt der Eigentumswechsel grundsätzlich erst ab dem 1. Januar des Folgejahrs. Beim Steueramt und auf der städtischen Internetseite gibt es ein Formular, das es Verkäufer und Käufer ermöglicht, das Objekt auch schon vorzeitig zu einem frei gewählten Termin umzuschreiben. „Wichtig hierbei ist, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer durch ihre Unterschrift zustimmen und der Messbescheid des Finanzamts über die Umschreibung beim Steueramt vorliegt“, sagt die Stadtkämmerin.

Kontakt Bei Fragen oder Anliegen können sich Hückeswagener an das Steueramt wenden.
Hunde- und Gewerbesteuer: andrea.haybach@hueckeswagen.de, ☏ 02192 88152; astrid.paetzold@hueckeswagen.de, ☏ 02192 88153;
Grundsteuer: natalie.getta@hueckeswagen.de, ☏ 02192 88151;
Abwassergebühren: abwasser@hueckeswagen.de, ☏ 02192 88150.

(büba)
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