Menschen mit Herz gesucht Ein Tandem für die Inklusionsleistung

Hückeswagen · Das Jugend- und Sozialwerk Gotteshütte will Menschen zu Inklusionsbegleitern für Schulen und Kindergärten weiterbilden. Der erste Kursus starten schon im Januar des kommenden Jahres.

 Suchen Inklusionsbegleiter für Kitas und Schulen in Rade, Wipperfürth, Wermelskirchen und Hückeswagen (v.l.): Sascha Viehoff (GF Gotteshütte), Claudia Schmitz (Fachbereichsleiterin) und Peter Horn (Leiter Fachdienst Inklusion).

Suchen Inklusionsbegleiter für Kitas und Schulen in Rade, Wipperfürth, Wermelskirchen und Hückeswagen (v.l.): Sascha Viehoff (GF Gotteshütte), Claudia Schmitz (Fachbereichsleiterin) und Peter Horn (Leiter Fachdienst Inklusion).

Foto: Wolfgang Weitzdörfer

Ein inklusives Bildungssystem in Kitas und Schulen muss auch hierzulande gewährleistet werden. So sagt es zumindest die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auch die Bundesrepublik Deutschland 2009 unterzeichnet hat. Gab es schon vorher sogenannten gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, gibt es dafür heute einen Rechtsanspruch. Umgesetzt wird der allerdings hierzulande meist in Förderschulen, auch Vorschulkinder besuchen in der Regel Heilpädagogische Kindergärten. Diese seien indes sehr oft weit vom Wohnort – und damit dem sozialen Umfeld – der Kinder entfernt. An dieser Stelle will das Jugend- und Sozialwerk Gotteshütte mit einem neuen Angebot ins Spiel kommen. „Wir stehen in regelmäßigem Kontakt zu Schulen und Kindergärten in der Region – und haben einen entsprechenden Bedarf mitbekommen“, sagt Geschäftsführer Sascha Viehoff.

So soll es ab dem kommenden Jahr das Angebot der Inklusionsbegleitung für Kinder und Jugendliche geben. „Unsere Zielgruppe sind hierbei alle Kinder und Jugendlichen, die in ihrer Teilhabe begrenzt oder eingeschränkt sind – sei es körperlich, geistig oder seelisch“, sagt Peter Horn, der frühere Leiter des Radevormwalder Jugendamts. Er wird das Angebot für Hückeswagen, Radevormwald, Wipperfürth und Wermelskirchen aufbauen. „Peter Horn war jahrelang in der Kinder- und Jugendhilfe aktiv, er kennt sich in diesem Bereich entsprechend gut aus“, sagt Viehoff. Für diese Aufgabe würden nun interessierte Menschen gesucht, die im Rahmen einer 40-stündigen Fortbildung dafür geschult würden. „Die Schulungswoche findet Mitte Januar des kommenden Jahres statt“, sagt Horn. In dieser ersten Woche könnten bis zu 15 Personen teilnehmen. „Bei entsprechendem Bedarf wird es dann weitere Kurse geben“, sagt Viehoff.

Wichtig sei Viehoff, Horn und Fachbereichsleiterin Claudia Schmitz dabei vor allem eines: „Uns geht es nicht darum, dass in diesem Bereich Fachleute arbeiten. Die Kursteilnehmenden sollten vor allem Herz haben – und die Zeit und den Wunsch, Kindern bei der Integrationsleistung zu helfen“, sagt Viehoff. Es gehe primär darum, eine Beziehung zu dem jeweiligen Kind aufzubauen. „Ich bezeichne das gerne als Tandem – der Erwachsene und das Kind müssen zusammenpassen. Dann kann der Inklusionsbegleiter als Brückenbauer oder Übersetzer für die Bedarfe des jeweiligen Kindes fungieren“, sagt Horn. Praktisch würde das so aussehen, dass die Inklusionsbegleitung im Rahmen des Schul- oder Kindergarten-Alltags stattfinde.

Der Bedarf sei vorhanden, bestätigt Viehoff. „Wir sind in unserer Arbeit ja sehr stark im Sozialraum unterwegs. Und da bekommen wir mit, dass in den Schulen und Kindergärten die Not groß ist, gute Erwachsene zu finden, die die Kinder und Jugendlichen begleiten können“, sagt der Gotteshütten-Geschäftsführer. „Die ersten Bedarfe zeigen sich auch vermehrt in den vorschulischen Einrichtungen“, sagt Claudia Schmitz. Es zeige sich immer öfter, dass Kinder mit dem Kita-Alltag alleine nicht gut klarkommen würden. „Gerade die Zahl der Fälle aus dem Spektrum der Autismus-Störungen nimmt stark zu“, ergänzt Horn. Dazu komme, dass von Betroffenen – zumeist den Eltern – der Rechtsanspruch auf Teilhabe vermehrt eingefordert werde. Der Weg gehe dabei über Anträge der Eltern. Die müssten bei geistigen und körperlichen Behinderungen an die Eingliederungshilfe des Kreissozialamtes und bei seelischen Behinderungen an das jeweilige Jugendamt gerichtet werden.

Die Aufgabe klingt ein wenig nach ehrenamtlicher Tätigkeit. Mit einem großen Unterschied. „Unsere künftigen Inklusionsbegleiter sind tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag. Das bedeutet, dass Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch sonst alle Vorteile einer Anstellung bei der Gotteshütte bestehen“, betont Viehoff. Grundsätzlich sollten die Interessenten über ausgeprägte Empathie und Sensibilität gegenüber den Kindern und Jugendlichen verfügen. „Die Arbeitszeiten richten sich nach den Bedarfen der jeweiligen Kinder und Jugendlichen, werden aber naturgemäß meist vormittags im Rahmen von Kita- und Schulbetrieb sein“, sagt Horn. Dem neuen Fachdienstleiter ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig zu betonen, dass keineswegs die Förderschulen abgeschafft werden sollten. „Es gibt natürlich auch Kinder, die selbst mit Inklusionsbegleitung nicht in einer Regeleinrichtung betreut werden könne. Außerdem geht es nicht darum, die Förderschulen an Regelschulen zu verlagern“, sagt er. Die Arbeit der Förderschulen und -kindergärten sei im Gegenteil sehr wichtig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort