Hückeswagener Zentrum als Tatort Drogendeal an Bahnhofstraße vor Gericht

Hückeswagen · Nach dem Geständnis erhielt der Angeklagte eine Bewährungsstrafe – der Richter am Amtsgericht Wipperfürth sah sie als letzte Chance für den 27-Jährigen. Er attestierte ihm ein „gefährliches Spiel“.

 Im Bereich der Bahnhofstraße war der Drogenverkauf über die Bohne gegangen.

Im Bereich der Bahnhofstraße war der Drogenverkauf über die Bohne gegangen.

Foto: Stephan Büllesbach

Mindestens 2310 Euro soll ein 27-jähriger Wipperfürther, der derzeit in einer Solinger Wohngruppe lebt, mit dem Verkauf von Drogen verdient haben. Tatort war die Bushaltestelle an der Bahnhofstraße. Vor dem Richter und den Schöffen am Wipperfürther Amtsgericht musste er sich nun, zweieinhalb Jahre später, für seine Taten verantworten. Das Wissen über die Menge an Marihuana und Kokain, die seinerzeit an den Angeklagten übergeben wurde, stammt aus der Telefonüberwachung und den Aussagen eines mittlerweile verurteilten Drogendealers aus dem Bergischen Land. Die Übergaben hatten unter anderem am Lenneper Bahnhof und im Hückeswagener Zentrum stattgefunden.

Der Angeklagte zeigte sich zunächst kooperativ. „Ich gebe den Kauf offen zu. Der Dealer hat mich mit Marihuana versorgt“, gestand der 27-Jährige und schränkte ein: „Aber nur zum Eigenbedarf.“ 400 Gramm Marihuana hatte er Anfang 2018 über einem Zeitraum von vier Monaten erhalten. Der Richter zweifelte stark, dass die gesamte Menge nur zum Eigengebrauch bestimmt war. „Verscheißern lassen will ich mich hier nicht“, fand er daher deutliche Worte. Zudem lag dem Gericht die Telefonkommunikation mit dem Dealer vor, in dem der Angeklagte sagte: „Ich hab‘ zwar ein paar verkauft gekriegt, aber rauchen kann man das Zeug nicht.“

Der Angeklagte stritt einen Drogenverkauf jedoch weiterhin ab. „Das habe ich nur als Vorwand genommen, um Vorschuss zu bekommen“, erläuterte er seine Worte von damals. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger gab der 27-Jährige dann sichtlich aufgeregt und zitternd zu, das Marihuana mit seinem Freund und Mitbewohner geteilt zu haben, ohne jedoch dafür Geld zu verlangen. Und auch einen aktuellen Drogenkonsum verschwieg er nicht. „Ich habe meinen Konsum aber stark eingeschränkt“, versicherte der Angeklagte, der aufgrund der Drogen sowohl seinen Ausbildungsplatz als Dachdecker als auch den Führerschein verloren hat.

Nach dem Geständnis verurteilte das Schöffengericht den 27-Jährigen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ihm wurde zudem auferlegt, Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle aufzunehmen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro an die Gefährdetenhilfe Scheideweg zu zahlen. Der Richter appellierte eindringlich an den Verurteilten: „Ich will ihnen aus Ihrer Ehrlichkeit keinen Strick drehen. Wenn sie aber weiter konsumieren, machen sie sich strafbar. Das ist ein gefährliches Spiel, das Sie da treiben.“

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