Verhandlung Doch noch keine Plädoyers im Prozess vor Landgericht

Köln/Hückeswagen · Die drei Anwälte sollen ihre Plädoyers am Freitag halten, das Urteil wird für Dienstag erwartet.

 Die Entscheidung im Prozess gegen drei Hückeswagener soll jetzt am kommenden Dienstag fallen.

Die Entscheidung im Prozess gegen drei Hückeswagener soll jetzt am kommenden Dienstag fallen.

Foto: picture alliance / dpa

Bevor aller Voraussicht nach am Freitag die Plädoyers im Prozess gegen drei Hückeswagener wegen Drogenhandels im großen Stil vor der 8. Großen Strafkammer am Landgericht Köln gehalten werden, ging es am fünften Verhandlungstag noch einmal um Details. So fragten sowohl die Gutachterin als auch der Richter und die Staatsanwältin nach Informationen über den Eigenkonsum des 34-jährigen Hauptangeklagten. Der sollte mit seinem 31-jährigen Mitangeklagten sowie einem 40-jährigen Mann, der als Fahrer fungierte, Marihuana, Kokain und Amphetamine im Gesamtwert von etwa 300.000 Euro verkauft haben.

Der 34-Jährige, der sich in Untersuchungshaft befand, räumte ein, seit mehreren Jahren Kokain und Marihuana konsumiert zu haben. „Er ist in einem Milieu unterwegs, in dem viele seiner Freunde Drogen konsumiert haben. Allerdings hat es nie seinen Tagesablauf bestimmt“, ließ er über seinen Anwalt mitteilen. Die Frage stand im Raum, warum der 40-Jährige als Fahrer angeheuert worden sei und ob dies etwa wegen seines Eigenkonsums nötig sei, da er dadurch nicht immer fahrtüchtig sei. „Es ist allerdings nur deswegen gewesen, weil er von seinem damaligen Arbeitsaufwand schlicht zu müde gewesen ist“, sagte der Anwalt. Nach eigenen Angaben habe er einen Burnout erlitten und habe den Konsum hochgefahren.

Ebenfalls offen war die Frage, inwiefern der 34-Jährige als „Koch“ der Amphetamine fungiert habe, die er mit dem 31-Jährigen vor allem in Limburg verkauft haben soll. In einem der überwachten Telefonate habe der 34-Jährige gesagt: „Ich muss das jetzt noch fertig machen.“ Anhand dieses Satzes – und der bei den Hausdurchsuchungen sichergestellten Zutaten für Amphetamine – liege der Schluss nahe, dass er der Drogenkoch sei. „Wir wissen, dass es wie eine billige Ausrede klingt“, sagte der Anwalt des 34-Jährigen. Allerdings sei er definitiv nicht der „Koch“. An dieser Stelle erklärte der Angeklagte selbst: „Ich habe das Amphetaminöl mit Koffein und Wodka gestreckt, dann in den Kühlschrank gelegt, so dass es verwendbar war. Aber gekocht hat es ein anderer.“ Er wolle nicht nach Namen fragen, sagte der Richter, ob der 34-Jährige diesen „anderen“ aber wohl beschreiben könne? „Dazu kommen keine Angaben“, sagte der Anwalt.

Die drei Anwälte sollen ihre Plädoyers am Freitag halten, das Urteil wird für Dienstag erwartet.

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