Prozess am Amtsgericht Wipperfürth 29 Käufer um mehr als 22.000 Euro geprellt

Hückeswagen · Zu Bewährungsstrafen wurden zwei junge Hückeswagener vom Jugendschöffengericht verurteilt. Angeklagt waren sie wegen Betrugs in großem Stil.

Den meisten Menschen sieht man ihre kriminelle Energie nicht an. So war es auch bei zwei jungen Männern aus Hückeswagen, die jetzt vom Jugendschöffengericht am Wipperfürther Amtsgericht zu jeweils einjährigen Bewährungsstrafen verurteilt wurden. Das Duo hatte zwischen November 2020 und September 2021 gemeinsam in 29 Fällen Internetkäufer um ihr Geld geprellt. Mittlerweile haben die beiden Männer auf den rechten Weg zurückgefunden. So befindet sich der 23-Jährige im zweiten Lehrjahr seiner Ausbildung. Der 22-jährige Angeklagte hat bereits ausgelernt, wurde von der Firma übernommen und besucht die Meisterschule.

Um an Geld zu kommen, das sie nach eigenen Angaben für ausschweifende Partys in der Großstadt und sinnlose Dinge verprasst hatten, hatten sich die Freunde eine fiese Masche ausgedacht: Sie boten auf unterschiedlichen Internetplattformen wie Ebay-Kleinanzeigen, Vinted oder Facebook Waren zum Kauf oder Tausch an und kassierten per Vorauskasse den Kaufpreis, ohne jedoch die Ware zu verschicken. Zunächst wurden Spielekonsolen wie die Playstation 5, Smartphones von Apple oder Kaffeevollautomaten für mehrere Hundert Euro angeboten. Später ging das kriminelle Duo dazu über, teure Grafikkarten im Wert von bis zu 1500 Euro pro Stück anzu­bieten.

Die Anklageschrift, die die Staatsanwältin verlas, war lang. In 29 Fällen wendeten die Männer diese Masche an – meistens mit Erfolg. In einem Fall blieb es beim Betrugsversuch, in einem zweiten Fall wurde nur das Porto in Höhe von 20 Euro überwiesen. Die Empfängerin war misstrauisch aufgrund der kleinen Größe des Pakets geworden. Sie hatte es noch im Paketshop öffnen lassen und darin statt der Grafikkarte für 1500 Euro nur drei leere Pfandflaschen vorgefunden. Nur einer der geprellten Käufer hat bisher Klage eingereicht und ist zivilrechtlich gegen die beiden Männer vorge­gangen.

Insgesamt erbeuteten die Hückeswagener 22.788 Euro. „Die Opfer haben es ihnen sehr leicht gemacht“, sagte der Richter. Der Pflichtverteidiger des 22-Jährigen fasste die Taten unter „jung und dumm“ zusammen. „Diese Dummheit passt eher zu 15- oder 16-Jährigen. Als es klappte, hat es sich verselbstständigt“, versuchte er die Betrugsmasche als Dummer-Jungen-Streich zu verkaufen.

Das Gericht sah es anders. „Die Anzahl der Taten und der Gesamtschaden sprechen für einen gewerbsmäßigen Betrug“, betonte die Staatsanwältin in ihrer Schlussrede. Sie plädierte für die Anwendung des allgemeinen Strafrechts und nicht für ein Urteil nach Jugendstrafrecht, da der jüngere Angeklagte bei der Tat das 21. Lebensjahr schon fast erreicht hatte. „Ich sehe keine Entwicklungsverzögerung, wohl aber die kriminelle Energie dahinter“, fügte sie hinzu.

Am Ende entschuldigten sich die beiden Angeklagten für ihr Verhalten. „Es tut mir sehr leid. Ich habe auf jeden Fall daraus gelernt“, versicherte der 23-Jährige. Auch sein jüngerer Freund bereute die Tat. „Ich möchte den Schaden auf jeden Fall wieder gutmachen“, betonte er.

Während der dreijährigen Bewährungszeit wird den beiden Hückeswagenern ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Außerdem müssen sie die 22.788 Euro in Raten zurückzahlen. „Der Einziehungsbetrag soll gewährleisten, dass die Geschädigten ihr Geld wiederbekommen“, sagte der Richter. Das kann jedoch mehrere Jahre dauern.

Sollten allerdings noch mehr der Geschädigten Klage einreichen, so würden auf die Schadenssumme auch noch weitere Prozess- und Anwaltskosten auf die Verurteilten zukommen.

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