Hückeswagen Bürgerbad-Neustart ohne Sauna und nur mit Bahnenschwimmen

Hückeswagen · Schlechte Nachricht aus dem Ministerium für das Team des Bürgerbads und alle Saunagänger: Trotz der Wiedereröffnung am Samstag, 30. Mai, sind Saunagänge weiterhin verboten. Erlaubt ist nur das Schwimmen. Sonst nichts.

 Von Samstag bis mindestens Mitte Juni kann im Bürgerbad nur in Bahnhen geschwommen werden. Alles andere ist noch nicht wieder erlaubt.

Von Samstag bis mindestens Mitte Juni kann im Bürgerbad nur in Bahnhen geschwommen werden. Alles andere ist noch nicht wieder erlaubt.

Foto: dpa/Cyril Zingaro

Thomas Nebgen und sein Team vom Bürgerbad sind enttäuscht: Die vielen und intensiven Vorbereitungen für die Wiedereröffnung des Bürgerbads morgen, Samstag, sind teilweise für die Katz’. Denn am Mittwochabend wurde die Corona-Schutzverordnung durch das Land angepasst, und demnach ist in den Hallenbädern fürs Erste nur das Bahnenschwimmen erlaubt. Für das Bürgerbad bedeutet das im Klartext: „Die Sauna darf nicht öffnen, der neue Spraypark kann noch nicht in Betrieb gehen, das Kinderbecken ist geschlossen, die Dampfgrotte darf nicht benutzt werden, und die Rutsche und Sprungbretter sind gesperrt“, listete Nebgen, einer der ehrenamtlichen Geschäftsführer, am Donnerstagmorgen im Gespräch mit unserer Redaktion auf. Ohnehin ist vorgesehen, dass bis Mitte Juni nur die Frühschwimmer kommen können, der öffentliche Badebetrieb soll frühestens am 15. Juni wieder aufgenommen werden.

Da zudem nur maximal zehn Schwimmer im Wasser sein dürfen, wird die Besucherzahl nicht, wie ursprünglich angepeilt, auf maximal 60 beschränkt. Vielmehr dürfen höchsten 25 Gäste gleichzeitig im Bürgerbad sein.

Das Team will nun aber versuchen, wenigstens einige Kurse anzubieten. Möglich sind etwa Aqua-Fitness und das Aqua-Riding – „die Fahrräder können wir im Wasser mit dem entsprechend notwendigen Abstand aufstellen“, sagte Nebgen – sowie der Goldkursus für Kinder, die bereits fortgeschrittene Schwimmer sind. Auch das Vereinsschwimmen soll ermöglicht werden, wobei letztlich abgewartet werden muss, wer kommen wird. Die Triathleten des ATV haben immerhin schon zugesagt, ihr Schwimmtraining wieder aufnehmen zu wollen.

Die jetzige Regelung dürfte mindestens bis Montag, 15. Juni, gelten. Denn so lange ist die aktuelle Corona-Schutzverordnung in Kraft.

Öffnungszeiten montags und dienstags von 7.30 bis 9.30 Uhr, mittwochs und freitags von 7.30 bis 12 Uhr, samstags und sonntags von 7.30 bis 13 Uhr. Donnerstags ist für Reinigungsarbeiten geschlossen, allerdings können die Vereine von 13 bis 22 Uhr schwimmen.

(büba)
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