Bever-Talsperre Nur an offiziellen Badestellen ist das Badevergnügen wirklich erlaubt

Hückeswagen · Viele Menschen suchen derzeit in den Badegewässern des Wupperverbands Abkühlung, dazu gehört auch die Bever-Talsperre. Die Verbandssprecherin weist aber auf einige Baderegeln hin, die unbedingt beachtet werden sollten.

 Wenn’s heiß wird, suchen viele Menschen an und in der Bever-Talsperre Abkühlung – wie in der Bucht der „Zornigen Ameise“.

Wenn’s heiß wird, suchen viele Menschen an und in der Bever-Talsperre Abkühlung – wie in der Bucht der „Zornigen Ameise“.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Der Sommer zeigte sich bisher in Sachen Sonnenschein von seiner besten Seite. Spätestens seit dem Start der Sommerferien haben daher die Bever und die übrigen Talsperren des Wupperverbands einen starken Zulauf an Badegästen. „Damit das Baden und die Freizeitnutzung dort für alle ein ungetrübtes und sicheres Vergnügen ist, sollten alle Freizeitgäste die Regeln einhalten und Rücksicht auf ihre Mitmenschen und die Natur nehmen“, appelliert Susanne Fischer, Pressesprecherin des Wupperverbands.

Die Bever-, Wupper-, Brucher- und Lingese-Talsperre sind offizielle Badegewässer. Dort seien Badegäste auch herzlich willkommen. Alle anderen Talsperren des Wupperverbandes, etwa die Trinkwassertalsperren sowie die Ronsdorfer und die Panzer-Talsperre oder der Stausee Beyenburg sind keine Badegewässer. „Hier ist das Baden nicht erlaubt“, stellt Fischer klar. Der Wupperverband weist zur Sicherheit der Badegäste an den Talsperren, wo geschwommen werden kann, aber darauf hin, dass das nur an den eigens dafür gekennzeichneten Badestellen erlaubt ist. An der Bever-Talsperre sind das die Bucht der „Zornigen Ameise“, Käfernberg sowie die Campingplätze I und II. Auch erfolge das Baden auf eigene Gefahr – sowohl an den offiziellen Badestellen als auch an allen anderen Bereichen der Talsperre, wo ebenfalls ins Wasser gesprungen wird. Fischer: „Schwimmer sollten sich in den mit Bojen gekennzeichneten Badebereichen aufhalten.“ Grundsätzliches Gebot für alle sei außerdem, Müll und Lärmbelästigung zu vermeiden.

In der Badesaison vom 15. Mai bis zum 15. September untersucht das Kreisgesundheitsamt alle vier Wochen die Wasserqualität an den Badestellen. Online gibt’s Informationen zu den Badestellen, Baderegeln und zur Qualitätsüberwachung auf www.wupperverband.de.

„Darüber hinaus gilt für alle Talsperren, dass das Springen von Staumauern oder -dämmen sowie von Brücken in die Talsperre lebensgefährlich und daher verboten ist“, berichtet die Sprecherin des Wupperverbands. Die Gefahr bestehe unter anderem darin, dass der Wasserstand in den Talsperren schwankt und sich auf dem unebenen Talsperrengrund etwa Steine befinden können.

Auch wenn sich gerade an warmen Tagen Grillen großer Beliebtheit erfreut, kann es in der Natur zu Problemen führen. Und das gerade jetzt im Hochsommer, in dem aufgrund der wochenlangen Trockenheit höchste Waldbrandgefahr besteht. Fischer: „Daher ist grundsätzlich an den Talsperren des Wupperverbandes das Grillen und Feuermachen verboten.“ Möglich hingegen sei es auf den offiziellen Campingplätzen.

Gebadet werden sollte auch nicht in der Wupper. Die ist trotz der stetig verbesserten Wasserqualität als stark von menschlichen Nutzungen geprägter Fluss in einem Ballungsraum kein Badegewässer, betont sie. So werde etwa aus Kläranlagen gereinigtes Abwasser in die Wupper geleitet. Bei starken Niederschlägen können außerdem Abschläge aus Regenüberlaufbecken, die der Kanalisation als Entlastung dienen, in die Wupper und ihre Nebenbäche gelangen.

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