Straßenverkehr in Hückeswagen Auf dem Beverdamm gilt ab sofort Tempo 30

Hückeswagen / Oberberg · Von März bis Oktober gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Länge von 500 Metern. Die Schilder wurden bereits montiert.

 Der Beverdamm ist ab sofort auf einer Länge von 500 Metern eine Tempo-30-Zone.

Der Beverdamm ist ab sofort auf einer Länge von 500 Metern eine Tempo-30-Zone.

Foto: Jürgen Moll

Auf dem Beverdamm kann es bisweilen eng werden, wenn sich Autos, Motorräder und Fahrradfahrer sowie Fußgänger begegnen – das gilt vor allem an Wochenenden, wenn die Bevertalsperre bei schönem Wetter zum Ausflugsziel wird. Es wurde viel diskutiert, wie insbesondere die Verkehrsteilnehmer, die hier zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, geschützt werden können. Der ADFC in Hückeswagen hatte beispielsweise die Einrichtung einer Fahrradstraße vorgeschlagen.

Jetzt haben der Oberbergische Kreis und die Stadt Hückeswagen einvernehmlich mit der Kreispolizeibehörde entschieden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Beverdamm in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres auf 30 Kilometer pro Stunde zu beschränken. „Damit wird der starken Frequentierung Rechnung getragen“, heißt es in einer Erklärung des Kreises. Bislang galt auf dem rund 500 Meter langen Abschnitt Tempo 50. Bereits am vergangenen Donnerstag waren Tempo 30-Schilder auf die bestehenden Klapptafeln geschraubt worden.

„Mit dieser Entscheidung ist es gelungen, sowohl Fußgänger und Radfahrer zu schützen, als auch die Interessen der Anwohner zu berücksichtigen“, sagt Landrat Jochen Hagt. Hückeswagens Bürgermeister Dietmar Persian ergänzt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung gerade in den Sommermonaten zur weiteren Attraktivierung des Erholungsraums Bevertalsperre beitrage.

Während am Wochenende die meisten Motorrad- und Autofahrer angesichts der zahlreichen Ausflügler mit Rücksicht ohnehin langsamer über den Beverdamm gefahren sind, hielten sich am Montag bei einem Vor-Ort-Termin mit wenig Frequenz nur die wenigsten motorisierten Verkehrsteilnehmer an die neue Regelung.

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