Vorfall in Hückeswagen Als Paketfahrer unterwegs Frau belästigt?

HÜCKESWAGEN · Schwere Vorwürfe gegen einen 36-jährigen Familienvater aus Herne. Weil aber die Belastungszeugin nicht zur ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Wipperfürth am, wurde ein zweiter Prozesstag anberaumt.

 Auf der Bahnhofstraße soll ein Paketfahrer eine Frau belästigt haben. Der Vorfall hat nun ein gerichtliches Nachspiel.

Auf der Bahnhofstraße soll ein Paketfahrer eine Frau belästigt haben. Der Vorfall hat nun ein gerichtliches Nachspiel.

Foto: Stephan Büllesbach

Sexuelle Belästigung, Beleidigung und Bedrohung: Da kommt einiges an Straftaten zusammen, die einem 36-jährigen Mann aus Herne von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt werden. Vor dem Amtsgericht in Wipperfürth ging’s nun darum aufzuklären, was im Januar tatsächlich auf der Bahnhofstraße in Hückeswagen passiert ist. Letztlich scheiterte das aber daran, dass die Hauptbelastungszeugin nicht zum Prozess erschien, weil sie offenbar die Ladung nicht erhalten hatte. Das Strafverfahren wird nun im neuen Jahr fortgesetzt.

Fest steht nach dem ersten Prozesstag nur: An dem Tag im Januar war der Mann, der als Fahrer für einen großen Online-Versandhändler arbeitet, nachmittags in Hückeswagen unterwegs gewesen, um Pakete auszuliefern. Unter anderem an der Bahnhofstraße. Dort kam es zu einer Auseinandersetzung mit einer Passantin. Sie habe ihn wild gestikulierend angesprochen, als er aus dem Wagen gestiegen sei, sagte der Angeklagte aus. Er sei davon ausgegangen, dass die Frau ihn damit auf falsches Parken ansprechen wollte: „Das passiert uns jeden Tag. Wir müssen ja manchmal auch da parken, wo wir es nicht dürfen, um unsere Pakete zustellen zu können.“ Das sorge immer wieder für Ärger.

Tatsächlich war es aber gar nicht ums Parken gegangen, sondern um deutlich schwerer wiegende Delikte. Die Frau hatte kurze Zeit später Strafanzeige bei der Polizei gegen den Paketfahrer erstattet. Demnach hatte der Mann sie, als sie an seinem Wagen vorbei ging, am Gesäß gepackt und sie als „Schlampe“ bezeichnet. Als sie ihre Kamera aus der Tasche holte, um das Kennzeichen des Fahrzeugs zu fotografieren, habe er ihr außerdem den „Stinkefinger“ gezeigt und ihr gesagt, dass er sie töten werde.

Das alles bestritt der Mann vor Gericht energisch. Er habe niemanden angefasst, niemanden beleidigt und auch niemanden bedroht. Als er von der Arbeit nach Hause gekommen sei und dort schon Polizeibeamte auf ihn warteten, sei er aus allen Wolken gefallen. Die Polizei hatte aufgrund des von der Frau fotografierten Kennzeichens die Wohnanschrift des Mannes ermitteln können. Schon bei der polizeilichen Vernehmung wies er, wie nun auch in der Hauptverhandlung vor Gericht, jede Schuld von sich.

Beim zweiten Prozesstermin wird es wesentlich darauf ankommen, ob die Frau bei ihrer Darstellung des Geschehens vom Januar bleibt. Dann stünde Aussage gegen Aussage; weitere Zeugen für das, was da auf der Bahnhofstraße wirklich passiert ist, gibt es nicht. So bleibt es vorerst offen, ob es wegen der sexuellen Belästigung mitten in der belebten Innenstadt und der Bedrohung zu einer Verurteilung des Familienvaters kommen wird. Sehr wahrscheinlich ist es angesichts des juristischen Grundsatzes „Im Zweifel für den Angeklagten“ nicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort