Hückeswagener Sportplatz stand gar nicht in der Ordnung Benutzung von Sportstätten neu geregelt

Hückeswagen · In der jüngsten Ratssitzung wurde eine aktualisierte Benutzungsordnung beschlossen. Die war auch dringend nötig, nicht nur, weil die alte schon mehr als 20 Jahre alt war.

 OIn der neuen Fassung der Benutzungsordnung für die städtischen Sportstätten ist nun auch der Sportplatz Schnabelsmühle zu finden.

OIn der neuen Fassung der Benutzungsordnung für die städtischen Sportstätten ist nun auch der Sportplatz Schnabelsmühle zu finden.

Foto: Stephan Büllesbach

Für die städtischen Sportstätten gibt es eine sogenannte Benutzungsordnung. Darin geregelt sind die Rahmenbedingungen, nach denen diese Sportstätten genutzt werden können, worauf zu achten ist und welche Regeln dort gelten. Die bislang letzte Fassung dieser Benutzungsordnung datiert aus dem Jahr 1998 – darin enthalten sind jedoch nur die städtischen Sporthallen, nicht aber der Sportplatz an der Schnabelsmühle. Außerdem haben sich seitdem einige rechtliche Rahmenbedingungen geändert, so dass eine Neufassung der Benutzungsordnung fällig geworden ist. Im Sozialausschuss wurde darüber beraten, in der jüngsten Ratssitzung wurde sie dann einstimmig beschlossen.