Angeklagter aus Hückeswagen 55-Jähriger soll seine Mutter betrogen haben

Hückeswagen · Der vier Jahre jüngere Bruder hat den Mann angezeigt und sagte im Amtsgericht als Zeuge aus. Der Richter hat nun entschieden, dass der Sohn ein teil des Geldes an seine Mutter zurückzahlen muss.

 Die Verhandlung mit den beiden Brüdern hat am Amtsgericht in Wermelskirchen stattgefunden.

Die Verhandlung mit den beiden Brüdern hat am Amtsgericht in Wermelskirchen stattgefunden.

Foto: Tim Kronner

Weil er sich nicht mehr zu helfen wusste, hat ein 51-jähriger Mann aus Wermelskirchen seinen 55-jährigen Bruder, der in Hückeswagen wohnt, angezeigt. Dabei handelte es sich indes nicht um einen typischen Streit unter Geschwistern, der in irgendeiner Form eskaliert war. Vielmehr soll der 55-Jährige, so die Anklageschrift, im Namen seiner Mutter Waren im Gesamtwert von 1534 Euro im Internet bestellt haben, die aber nicht bezahlt wurden. Dabei habe es sich um kleinere Beträge bei den Firmen Bonprix, MyToys, Globus und Bader gehandelt haben. Insgesamt wurden acht Betrugsfälle verlesen.

Der Angeklagte gab sich vor dem Wermelskirchener Amtsgericht allerdings unwissend. „Ich habe einige der Waren bestellt – weil es mit meiner Mutter so abgesprochen war“, sagte er. Dabei habe es sich um Kleidung gehandelt, die er beim Modehandel Bonprix bestellt habe. Von den anderen Bestellungen wisse er nichts. „Es kann aber sein, dass meine damalige Lebensgefährtin das getan hat“, sagte der Hückeswagener. Der Bruder, der auch als Zeuge geladen war – die Mutter selbst konnte wegen der Corona-Krise nicht kommen, da sie in einem Seniorenwohnheim in Wermelskirchen lebt – sei erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Sache involviert worden.

Die mutmaßlichen Betrugsfälle hatten sich im Zeitraum Juli 2015 bis Juni 2016 abgespielt. „Unsere Mutter hat mich irgendwann eingeweiht, weil sie mit den vielen aufgelaufenen Rechnungen hinten und vorne nicht mehr zurechtkam“, sagte der 51-Jährige. Er habe dann zu ihr gesagt: „Mutter, wir müssen da was tun!“ Die alte Dame habe kurz vor der Pfändung ihrer Rente gestanden, berichtete der 51-Jährige. Er habe zusammen mit der Mutter einige Rechnungen bereits beglichen, aber irgendwann sei das finanziell nicht mehr möglich gewesen. „Insgesamt haben wir schon rund 4000 Euro bezahlt“, sagte der Wermelskirchener. Bei der Aufnahme der Anzeige habe die Polizei zu ihm gesagt, dass er besser schon eher gekommen wäre. Die Bestellung bei MyToys, das wurde während der Beweisaufnahme klar, sei einmalig auch mit der Lebensgefährtin abgesprochen gewesen. Dabei habe es sich um ein Weihnachtsgeschenk für deren Sohn gehandelt. Der Angeklagte, der mittlerweile nur noch sporadischen Kontakt mit der Frau hat, habe nicht mit ihr darüber sprechen können. Er konnte auch nicht sagen, warum die Mutter die Rechnungen nicht bezahlt habe. „Ich weiß es nicht, vielleicht war sie überfordert damit?“, sagte der Hückeswagener. Er äußerte aber schon den Wunsch, seiner Mutter das ausstehende Geld zurückzuzahlen. Auf Nachfrage des Richters versicherte er, dass er 50 Euro pro Monat zahlen könne.

Zu einem Fortsetzungstermin war dann die Lebensgefährtin als Zeugin geladen worden. Sie gab an, dass ihr ehemaliger Freund schon seit vier Jahren auf Kosten seiner Mutter Dinge bestellt habe. Sie bestritt, die Spielwaren selbst bestellt zu haben, gab aber zu, dass die Mutter ihre Zustimmung dazu gegeben habe. Weiter sagte die 58-Jährige: „Ich würde das so nie mit meinen Eltern machen.“ Letztlich stellte der Richter das Verfahren gegen die Auflage ein, dass der 55-Jährige sechs Monatsraten zu je 50 Euro an seine Mutter zahlen muss.

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