Hückeswagen Hegering-Leiter: Bei Wildunfall unverzüglich die Polizei anrufen

Hückeswagen · In diesem Fall brauchte der Jagdaufseher nicht mehr einzugreifen. Das Reh, das am Dienstagnachmittag am Straßenrand der K 5 bei Niederlangenberg oberhalb der Bever-Talsperre lag, war zwar noch warm, aber bereits verendet.

Johannes Meier-Frankenfeld, Vorsitzender des örtlichen Hegerings, hatte gegen 16.30 Uhr einen Anruf bekommen und unverzüglich den Jagdaufseher informiert. Hätte das Wildtier noch gelebt, er hätte es mit einem gezielten Schuss von seinen Leiden erlösen müssen.

Der Autofahrer, der das Reh angefahren und tödlich verletzt hatte, hatte sich nicht gemeldet — weder bei Meier-Frankenfeld noch bei der Polizei. Der Leiter der Hückeswagener Jägerschaft vermutet, dass Alkohol im Spiel war. "Warum melde ich mich nicht, wenn ich doch so den Schaden an meinem Auto von der Versicherung ersetzt bekomme?", sagte er gestern im Gespräch mit der BM.

Doch genau das sollten Autofahrer tun, die einen Wildunfall haben — auch oder gerade, wenn das angefahrene Wildtier nach dem Zusammenstoß weggelaufen ist. "Am besten ist, man ruft die Polizei an", sagte Meier-Frankenfeld. Denn die habe nicht nur eine Übersicht über die Jagdreviere einer jeden Kommune — Hückeswagen ist in elf unterteilt —, den Beamten liegt auch die Revierliste mit den Jagdpächtern und -aufsehern und deren Telefonnummern vor. Diese rufen sie unverzüglich an, wird ein Wildunfall gemeldet.

Warum? In erster Linie deshalb, um das nicht selten geflüchtete Tier nachzuverfolgen. "Die Polizei markiert die Stelle, in der das Reh oder das Wildschwein davongelaufen ist, mit einem Pfeil", erläuterte der Hegeringleiter. So weiß der Jäger, in welcher Richtung er suchen muss. Nicht selten stehen oder liegen die verletzten und unter Schock stehenden Tiere nicht weit von der Unfallstelle entfernt, manche dagegen verbergen sich im Unterholz. Der Jäger muss das Tier dennoch finden und töten. "Durch den Unfall ist es so verletzt, dass es elendig zugrunde gehen würde, würde der Jäger es nicht von seinem Leiden erlösen", betonte Meier-Frankenfeld. Auch das sei Tierschutz.

Und wem gehört das angefahrene Tier? "Dem Jagdpächter, auf dessen Revierseite es liegt", erläutert der Hegeringleiter. Da in den meisten Fällen eine Straße die Reviergrenze ist, bildet die Straßenmitte auch die Grenze. Wurde also das Reh oder das Wildschwein auf der linken Seite angefahren, liegt aber auf der rechten, ist der Jagdpächter der Eigentümer, in dessen Revier sich die rechte Straßenseite befindet.

Das Fleisch des Tieres darf übrigens nicht verzehrt werden, sondern es muss im Wald vergraben oder zur Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden.

(büba)
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