Hückeswagen Hausmeister stiehlt Heimbewohnern Geld

Hückeswagen · Sieben Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre – das ist die Quittung für eine wohl beispiellose Tat. Der Radevormwalder war als Fahrer und Hausmeister in einem Hückeswagener Pflegeheim angestellt, und zu seinen Aufgaben zählte auch die Verwaltung der Barkasse. Aus dieser soll der 59-Jährige rund 7000 Euro abgezweigt haben. Zudem veruntreute er in seiner Funktion als Geschäftsführer eines Radevormwalder Sportvereins 16 208,70 Euro, die dem Klub gehörten. Jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten.

Sieben Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre — das ist die Quittung für eine wohl beispiellose Tat. Der Radevormwalder war als Fahrer und Hausmeister in einem Hückeswagener Pflegeheim angestellt, und zu seinen Aufgaben zählte auch die Verwaltung der Barkasse. Aus dieser soll der 59-Jährige rund 7000 Euro abgezweigt haben. Zudem veruntreute er in seiner Funktion als Geschäftsführer eines Radevormwalder Sportvereins 16 208,70 Euro, die dem Klub gehörten. Jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten.

Aus der Barkasse des Heims hatte er das Taschengeld der Bewohner wie auch die Vorschüsse für den Einkauf der Mitarbeiter entnommen. Ein erster Verdacht kam auf, als der Hausmeister 200 Euro Taschengeld mit Beleg aus der Barkasse entnahm, sie aber nicht in den dafür vorgesehenen Umschlag der rechtmäßigen Eigentümerin steckte.

Vor Gericht bestritt der Angeklagte dieses Vorgehen: "Das kann nicht sein. Ich habe den Bewohnern manchmal sogar mein privates Geld zur Verfügung gestellt und dann erst später aus der Barkasse beglichen", sagte der 59-Jährige. Einen Beweis konnte er jedoch nicht erbringen.

Seiner Ansicht nach hätte man ihn nur loswerden wollen. "Ich wollte mir 400 Überstunden und sechs Wochen Urlaub auszahlen lassen", berichtete er dem Richter. Daraufhin sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Die Überstunden hätten sich angesammelt, weil er in seiner Halbtagsstelle als Fahrer und Hausmeister auch noch die Organisation von Veranstaltungen und die Pressearbeit übernommen habe. "Da blieb keine Zeit, die Kasse zu führen", sagte der Angeklagte.

Bei einer Kassenprüfung in der Buchungsabteilung des Pflegeheim-Trägers tauchten dann weitere Fehlbeträge auf: Ein Scheck über 2500 Euro wurde zwar bei der Bank in Bargeld eingelöst, das Geld tauchte aber nie in der Barkasse auf, für die es eigentlich bestimmt waren. Ebenso fehlten die entsprechenden Belege in Höhe von 4200 Euro für die Vorschüsse an die Mitarbeiter. Nach der Kassenüberprüfung wurde der Angeklagte von seiner Arbeit freigestellt und umgehend des Hauses verwiesen.

In der Verhandlung wurde der Angeklagte noch für die Veruntreuung der Vereinsfinanzen beschuldigt. Die Ausgaben für rund 11 000 Euro konnte der Radevormwalder teilweise belegen, die restlichen 5000 Euro blieben jedoch verschollen.

Nach der Anhörung aller Zeugen stand für das Gericht die Schuld des Angeklagten fest. Nach dem Urteilsspruch verzichtete er auf einen Einspruch; das Urteil ist somit rechtskräftig. "Ich gehe davon aus, dass die Verurteilung für Sie Warnung genug ist, um sich in Zukunft straffrei zu verhalten", mahnte der Richter.

(heka)
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