Tipps von Hückeswagener Versicherungsexperten Sicher und geschützt verreisen

Hückeswagen · Viele machen sich jetzt auf den Weg in die Ferien. Der Hückeswagener Versicherungsexperte Karl-Jürgen Huhn gibt eine Reihe Tipps für die „schönste Zeit des Jahres“.

 Sollte es im Auslandsurlaub gekracht haben, wäre es gut, wenn die „Weiße Karte“ als internationaler Versicherungsnachweis dabei wäre.

Sollte es im Auslandsurlaub gekracht haben, wäre es gut, wenn die „Weiße Karte“ als internationaler Versicherungsnachweis dabei wäre.

Foto: dpa-tmn/ADAC

Die aktuelle Ferienzeit verspricht Erlebnisse und Erholung. Doch damit diese Zeit tatsächlich die schönste des Jahres wird, sollten Urlauber, bevor sie ihre Reise antreten, einen kurzen Versicherungscheck vornehmen. „Die wichtigste Versicherung ist dabei die Auslandskrankenversicherung“, informiert der Hückeswagen Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Sie übernimmt die Kosten bei einer Erkrankung außerhalb Deutschlands und kostet zirka zehn bis 20 Euro Jahresbeitrag für die ganze Familie.“ Obwohl die Mehrzahl der Bundesbürger inzwischen gegen eine Corona-Infektion geimpft ist, sollte man auch prüfen, ob der gewählte Tarif einen Versicherungsschutz bietet, wenn für das jeweilige Reiseland eine Reisewarnung besteht. Auch ob Behandlungskosten für eine Covid-19-Erkrankung übernommen werden, sollten Versicherte unbedingt vorher bei ihrem Versicherungsvermittler klären.

Unverzichtbar ist laut Huhn ebenfalls eine private Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die man unbeabsichtigt anderen zufügt. Etwa, wenn man als Mountainbiker versehentlich Wanderer anfährt. „Diese Versicherung ist meist für einen nur zweistelligen Betrag im Jahr zu haben und schützt vor Ansprüchen anderer – und zwar nicht nur im Urlaub“, erläutert der Hückeswagener. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen und einen Deckungsschutz von pauschal mindestens 25 Millionen Euro haben.

Wer mit dem Auto ins Ausland reist, für den ist die Mitnahme der kostenfreien „Weißen Karte“ (früher „Grüne Karte“) sehr empfehlenswert. Sie gilt als internationaler Versicherungsnachweis und nützt nur, wenn sie noch gültig ist. „In manchen Ländern ist sie sogar vorgeschrieben und vermeidet nach einem Unfall ärgerliche Bürokratie“, betont Huhn.

Dazu packt man am besten auch den ebenfalls kostenfrei im Internet erhältlichen „Europäischen Unfallbericht“ mit einer Übersetzungshilfe des jeweiligen Reiselandes ein, der ein genaues Unfallprotokoll ermöglicht. „Wegen vieler abweichender Verfahren in anderen Ländern sollte man nach einem Unfall den Zentralruf der deutschen Autoversicherer kontaktieren“, sagt Huhn. Aus dem Ausland erreicht man diesen unter ☏ 0049/40/300330300. Immerhin passierten in den vorigen Jahren rund 35.000 Unfälle im Ausland, wie die deutsche Versicherungswirtschaft meldet.

„Ein Dutzend Versicherungsverträge können für den Urlaub eine Rolle spielen, aber meist sind nur zwei oder drei wirklich wichtig“, sagt Huhn. Zum Beispiel liefert die Hausratversicherung bereits einen Grundschutz, denn ihre Außenwirkung gilt auch bei einem Raubüberfall. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann hohe Kosten eines Rechtsstreits abmildern, wenn der teure Urlaub ein juristisches Nachspiel wegen etwaiger Reisemängel haben sollte. Diese Versicherung beschränkt sich ebenfalls nicht auf den Urlaubsaufenthalt und leistet bei Rechtsstreitigkeiten im Alltag, unter anderem auf der Arbeit, im Verkehr oder bei Mietstreitigkeiten.

Zu Angebotspaketen geschnürte spezielle Urlaubsversicherungen enthalten dagegen laut Huhn oft Unsinn. „So ist eine Urlaubshaftpflichtversicherung überflüssig, wenn die Familie schon eine Haftpflichtversicherung hat.“ Die Reisegepäckversicherung ist nur dann wirklich gut, wenn sie den Wert der gesamten mitgenommenen Habe umfasst.

(büba)
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