Hückeswagen Genau hinsehen bei Kfz-Versicherungswechsel

Hückeswagen · Zum Stichtag 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherungen kündigen und ihr Auto bei einem anderen, vermeintlich günstigeren Unternehmen versichern. "Doch für einen angemessenen Versicherungsschutz sind Preise nicht allein maßgebend. Denn bei den Zusatzleistungen unterscheiden sich die Verträge enorm und bedürfen genauer Prüfung", betont Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Dabei müsse billig nicht schlecht sein, versichert der Leiter der Provinzial-Geschäftsstelle vom Etapler Platz. Allerdings könne es sehr bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstelle, dass die Teilkasko nach einem Haarwildunfall nichts zahle, die Haftpflicht Geld nach einem Unfall einfordere, wenn ein "nicht Autorisierter" am Steuer gesessen habe, und nach einem Marderbiss nur das Kabel und nicht der ruinierte Motor erstattet werde. Manche Versicherer geben aus Kostengründen die Reparatur in einer von ihnen angegebenen Werkstatt vor. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zählt der Hückeswagener auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall mehr Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. "Hinter Lockangeboten verstecken sich eben immer häufiger unfeine Risiken und Nebenwirkungen", sagt der BVK-Sprecher.

Huhn rät: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung sowie Teilkasko-Deckung nach Unfall mit jeder Art von Tieren. Daneben können auch passende Sonderrabatte und der Schadenrückkauf in Kasko wichtig werden, das heißt das Recht, eine Zahlung dem eigenen Versicherer erstatten zu dürfen, um eine Rabattrückstufung zu vermeiden. Letztere könne über mehrere Jahre durchaus bis zu 3000 Euro Mehrkosten verursachen.

Vorsicht ist laut Huhn auch angebracht, wenn für den "alten" Tarif ein Rabattschutz bei Haftpflicht- und Kaskoschäden vereinbart war und man jetzt zum vermeintlich günstigeren Angebot wechselt. "Denn es gilt der Rabattschutz nur bei dem Versicherer, bei dem der Kunde dafür bisher gezahlt hat." Hatte man vor dem Versichererwechsel Kfz-Schäden zu beklagen, könne es sein, dass der Tarifanbieter seinen neuen Kunden zu einem erheblich höheren Beitragssatz einstuft.

Fast alle Versicherungskaufleute können heute mehrere Vertragsvarianten bieten, mit Ein- und Ausschlüssen hantieren, "aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig in der letzten Novemberwoche lange Gespräche führen", mahnt Huhn zu frühzeitiger Orientierung. Ende November muss nämlich die Kündigung beim alten Vertragspartner sein, wenn man zu einem anderen wechseln will. Am wichtigsten ist dabei nach Einschätzung der Versicherungskaufleute die Kenntnis der Entschädigungslücken. Diese sind meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar. 5000 bis 10.000 Euro können bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel stehen - "wenn man einfach zugreift, statt gründlich zu prüfen".

(büba)
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