Hückeswagener vor dem Wipperfürther Amtsgericht Geldstrafe über 5500 Euro für den Besitz von Kinderpornos

Hückeswagen · Laut Gesetz sind der Erwerb und Besitz von Kinderpornografie ein Verbrechen. Darum ging‘s jetzt im Verfahren gegen einen 65-jährigen Hückeswagener.

 Eine Ermittlerin sitzt vor Monitoren mit unkenntlich gemachten Fotografien, die teilweise sexuellen Missbrauch zeigen, am Hinweistelefon im Landeskriminalamt. Beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen kann man sich unter der Nummer 0800 0431431 beim Hinweistelefon im Landeskriminalamt melden.

Eine Ermittlerin sitzt vor Monitoren mit unkenntlich gemachten Fotografien, die teilweise sexuellen Missbrauch zeigen, am Hinweistelefon im Landeskriminalamt. Beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen kann man sich unter der Nummer 0800 0431431 beim Hinweistelefon im Landeskriminalamt melden.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

War es nur ein Zufall und insgesamt eben schlicht dumm gelaufen? Ein 65-jähriger Facharbeiter aus Hückeswagen stellte es als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Wipperfürth jetzt jedenfalls genau so dar. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann den Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften vor, nachdem die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung im Februar 2019 die Festplatte seines Computers mitgenommen und darauf einschlägige Bilddateien gefunden hatte. Die Darstellungen zeigten den sexuellen Missbrauch bis hin zur Vergewaltigung von Mädchen im geschätzten Alter zwischen zwei und zwölf Jahren durch erwachsene Männer.