Hückeswagen Geld für die Hückeswagener Vereine fließt auch in schweren Zeiten

Hückeswagen · Die Stadt legt jetzt die Richtlinien für die Zuschüsse an die Vereine vor, die eigene Gebäude oder Plätze betreiben.

Auch als Kommune im Haushaltssicherungskonzept (HSK) lässt die Stadt ihre Vereine finanziell nicht im Regen stehen. Sie wird also weiterhin Zuschüsse gewähren für die Sport-, Kultur- und Jugendförderung in Hückeswagen. Dazu hat die Verwaltung die bislang bestehenden Richtlinien überarbeitet und zusammengefasst. Der Haupt- und Finanzausschuss fasste dazu allerdings in seiner vorigen Sitzung noch keinen Beschluss. Das soll nun der Stadtrat in seiner Dezember-Sitzung tun, wurde entschieden.

Geplant - und von der Politik auch gewollt - ist, dass die Hückeswagener Sportvereine, die eigene Anlagen wie Hallen, Tennisplätze oder den Schießstand betreiben, jährlich einen Zuschuss zur laufenden Unterhaltung ihrer Sportstätten bekommen. Das addiert sich auf insgesamt knapp 15.000 Euro und gehört damit zu den großen Posten in den Richtlinien. Darüber hinaus fließen 2000 Euro jährlich an den Dachverband der örtlichen Sportvereine, also den Stadtsportverband (SSV). Das Geld ist für die Jugendarbeit in den Vereinen gedacht, der SSV verteilt es nach seinem Ermessen und in Rücksprache mit den Verantwortlichen der Sportvereine.

Ebenfalls 2000 Euro zahlt die Stadt an den Stadtkulturverband, der das Geld an die Kultur treibenden Vereine in Hückeswagen weitergibt. Unter den Oberbegriff der Kulturförderung fällt auch der Zuschuss in Höhe von knapp 2600 Euro an das Städtepartnerschafts-Komitee. Die Schlosskonzert-Reihe wird jährlich mit 3500 Euro gefördert. Auf Antrag der FaB soll nun auch der Zuschuss für die Musikschule in den neuen Richtlinien aufgeführt werden. Die Verwaltung hatte ihn zunächst ausgeklammert. Er stellt mit gut 17.500 Euro jährlich die größte Einzelsumme im Gesamtpaket dar.

Unter der Überschrift "Jugendförderung" gewährt die Stadt Zuschüsse für Gruppenfahrten mit Kindern und Jugendlichen aus Hückeswagen. Als weitere Zuschüsse sind in den Richtlinien aufgeführt: 2500 Euro pro Jahr an die DLRG zur Unterhaltung der Rettungswachstation an der Bever, insgesamt 500 Euro jährlich für die Martinszüge der beiden Grundschulen und 200 Euro im Jahr für den Verein "Mittendrin", der sich um die Belange behinderter Menschen in der Stadt kümmert.

Alle genannten Zuschüsse für die Sport-, Kultur- und Jugendförderung sind sogenannte freiwillige Auf- und Ausgaben. Die Stadt ist vom Gesetzgeber her also nicht dazu verpflichtet, sie zu gewähren. Zusammengerechnet ergibt sich eine Summe im hohen fünfstelligen Bereich. Gemessen am Gesamthaushalt mit Aufwendungen von gut 32,6 Millionen Euro (laut Haushaltsplan 2015) macht sie sich allerdings sehr bescheiden aus.

"In Stein gemeißelt" ist die Höhe der Zuschüsse im Übrigen nicht; die Vereine haben auch keinen Rechtsanspruch darauf. Letztlich entscheidet der Stadtrat bei den Haushaltsplan-Beratungen von Jahr zu Jahr neu. Ausgezahlt wird nur, wenn der jeweilige Haushalt durch die Aufsichtsbehörden auch genehmigt wird.

(bn)
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