Hückeswagen Gegenwind für Winterfeld

Hückeswagen · Der Apotheker-Familie Winterfeld steht eine Klage ins Haus: Apothekerkammer Nordrhein und Wettbewerbszentrale wollen das Pilotprojekt "Montanus Vorteil24" per Gerichtsbeschluss kippen – es sei illegal, argumentieren sie.

Der Apotheker-Familie Winterfeld steht eine Klage ins Haus: Apothekerkammer Nordrhein und Wettbewerbszentrale wollen das Pilotprojekt "Montanus Vorteil24" per Gerichtsbeschluss kippen — es sei illegal, argumentieren sie.

Dr. Andreas Winterfeld ist die Ruhe selbst. "Ich sehe dem Ganzen absolut gelassen entgegen", sagt der Apotheker, der mit seinem Bruder Thomas im Bergischen sechs Montanus-Apotheken betreibt, darunter die in Hückeswagen. Dass Apothekerkammer und Wettbewerbszentrale nun gegen ihr Pilotprojekt vorgehen wollen, kann der 34-Jährige nicht nachvollziehen.

"Unsere Apotheke in Dinxperlo ist eine 100-prozentige vollwertige Apotheke", versichert er. Die hatte die Familie Winterfeld im April gegründet, um ihren Kunden verbilligte Medikamente anbieten zu können (die BM berichtete). Wer auf sein Medikament 24 Stunden warten will, kann es in der Montanus-Apotheke bestellen und es am Tag danach dort abholen. Die Arznei wird in der Zwischenzeit aus Dinxperlo zurückimportiert.

Für Dr. Franz-Josef Schulte-Löbbert ist das Pilotprojekt "im Augenblick schlichtweg illegal". Der Geschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein bezweifelt nämlich, dass es sich bei der von den Winterfelds in Dinxperlo gegründeten Apotheke tatsächlich um eine solche handelt. "Wir sind mehrfach dort gewesen; das letzte Mal vor 14 Tagen. Es gibt keinen Hinweis auf eine Apotheke, und die Räume sind leer", berichtet Schulte-Löbbert. Zudem kenne der amtliche niederländische Apothekerverband die Montanus-Apotheke B.V. nicht.

Andreas Winterfeld hält das für einen "haltlosen Vorwurf". Die Apotheke existiere nach geltendem holländischen Recht, zudem sei sie durch die Gesundheitsbehörde des Nachbarlands kontrolliert worden. "Das können wir von A bis Z dokumentieren", versichert der Apotheker.

Das ändert jedoch nichts daran, dass er und sein Bruder sich wohl einer Klage der Wettbewerbszentrale stellen müssen. Deren Geschäftsführerin Christiane Köber versichert: "Die Klageschrift ist in Vorbereitung und wird spätestens nächste Woche beim Landgericht Köln eingereicht." Denn ihrer Ansicht nach handelt es sich bei "Montanus Vorteil 24" um einen Verstoß gegen die hier zu Lande geltende Arzneimittel-Preisverordnung. und gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs.

Auch Internetapotheken müssten sich laut Schulte-Löbbert an die vorgeschriebenen Preise halten. Unterstützt wird er darin von Köber: "Nach neuesten Infos hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass sich auch niederländische Apotheken daran zu halten haben", unterstreicht sie. Es ärgere sie, "dass manche versuchen, sich mit Trick 17 nicht unerhebliche Vorteile gegenüber den Mitbewerbern zu verschaffen".

Andreas Winterfeld steht auf einem anderen Standpunkt: "Durch unser Pilotprojekt können wir endlich den Wettbewerb gegenüber den Versandapotheken, die günstiger anbieten können, aufnehmen."

(RP)
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