Hückeswagener Wiederholungstäterin vor Gericht Gefängnisstrafe fürs Schwarzfahren

Hückeswagen · Eine unter Bewährung stehende 52-Jährige muss für einen Monat in Haft. Es war nicht die erste Schwarzfahrt der Angeklagten. Zwölf Straftaten hat sie bislang im Bundeszentralregister angesammelt.

Mit einer Bewährung klappte es für eine Hückeswagenerin nicht. Sie muss in Haft.

Mit einer Bewährung klappte es für eine Hückeswagenerin nicht. Sie muss in Haft.

Foto: dpa/Volker Hartmann