Hückeswagen Führerscheinsperre und Geldstrafe für 21-Jährigen

Hückeswagen · Von der Polizei beobachtet wurde ein heute 21-jähriger Wipperfürther, als er im Januar mit seinem Auto die BFT-Tankstelle an der Peterstraße anfuhr. Dabei machte er einen Schlenker über den Bürgersteig, missachtete die Fahrtrichtung und stoppte abrupt an der Tanksäule. Die Polizisten kontrollieren den jungen Autofahrer und stellten fest, dass er weder einen Führerschein besaß, noch fahrtauglich war. Im Polizeibericht war von "geröteten Augen", "vergrößerten Pupillen" und einer "verwaschenen Aussprache" die Rede. Eine spätere Blutprobe ergab einen Alkoholgehalt von 0,63 Promille und darüber hinaus den Konsum von Kokain. "Der Fahrer befand sich in einer depressiven Rauschphase", hieß es in einem Gutachten.

Im Verhandlungssaal des Wipperfürther Amtsgerichts zeigte der Auszubildende im zweiten Lehrjahr ehrliche Reue. "Ich nehme die ganze Schuld auf mich. Es war das erste Mal. Ich habe vorher noch nie etwas genommen", sagte er zu dem damaligen Drogenkonsum aus. Ein Kollege hätte ihm "das Zeug" angeboten. "Ich weiß nicht mehr, wie ich auf die dumme Idee kam, mit dem Auto meiner Freundin zur Tanke zu fahren", fügte der Angeklagte hinzu.

Für ihn war es nicht das erste Mal, dass er auf der Anklagebank saß. 2009 wurde er vom Gericht wegen Körperverletzung, Bedrohung und Diebstahl verurteilt. 2014 stand der Wipperfürther wegen räuberischer Erpressung als Mittäter vor Gericht. "Sie setzen viel aufs Spiel, gerade jetzt in der Ausbildung", mahnte der Richter.

Die Jugendgerichtshilfe sprach die schwierigen familiären Verhältnisse des 21-Jährigen an und bat das Gericht darum, die Ausbildung nicht zu gefährden. Der Staatsanwalt forderte nach Jungendgerichtsgesetz eine Geldstrafe von 500 Euro sowie eine isolierte Führerscheinsperre von zehn Monaten. Erst nach dieser Sperre ist es dem Angeklagten erlaubt, einen Führerschein zu machen. Der Richter schloss sich diesem Antrag an. "Damit dürfte die Tat, von der eine immense Gefahr ausgeht, gerade in der Kombination mit Alkohol und Drogen, ausreichend geahndet sein", sagte er in seiner Urteilsbegründung.

(heka)
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