Hückeswagen Freiheitsstrafe fürs ständige Tanken ohne Bezahlung

Hückeswagen · Bei den Tankstellen in Hückeswagen und Wipperfürth ist eine 43 Jahre alte Wipperfürtherin schon lange keine gern gesehene Kundin mehr. Denn sie hat es sich zur Masche gemacht, ihr Auto voll zu tanken ohne zu bezahlen. "Die ist im weiten Umkreis bei den Kollegen bekannt - das hat sie schon oft so gemacht": Das sagte ein Tankstellen-Betreiber als Zeuge vor dem Amtsgericht in Wipperfürth aus. Dort musste sich die Frau zum wiederholten Male wegen Betruges verantworten. Die Anklage legte ihr zur Last, an drei Tagen im Januar und Februar in Hückeswagen und der Nachbarstadt ihr Auto aufgetankt zu haben, obwohl sie weder Geld bei sich hatte, noch mit Karte zahlen konnte, da kein Euro auf ihrem Konto war. Dass ihr Girokonto abgeräumt war und sie keinen Überziehungskredit hat, hätte die berufs- und arbeitslose Frau, die mit ihrer kleinen Tochter von Hartz IV lebt, wissen müssen und gar nicht erst an den Tankstellen vorfahren dürfen, sagte die Staatsanwältin. Aber die Angeklagte leugnete hartnäckig jede Schuld. Tatsächlich habe sie beim Tanken keinen Cent dabei gehabt, sie sei jedoch davon ausgegangen, dass das Job-Center ihr Geld überwiesen hätte. Aber das Job-Center zahle oft mit Verzögerung, das bringe sie dann in die Bredouille.

Richter und Staatsanwältin glaubten der 43-Jährigen, die sich immer weiter in Widersprüche verwickelte, kein Wort. Zumal sie keine Erklärung dafür hatte, warum sie die offenen Tankrechnungen nicht bezahlt hatte, als dann das Geld vom Job-Center auf ihrem Konto war. "Ob sie irgendwann bezahlt hat, weiß ich nicht", sagte der Kassierer einer Tankstelle an der Peterstraße. Bei dem Vorfall Anfang Februar habe die Frau erst mit Karte zahlen wollen und ihm dann, als das nicht klappte, zugesagt, schnell zur Bank fahren und mit Geld zurückzukommen. "Danach habe ich sie nicht wiedergesehen."

"Jetzt ist das Maß voll", entschied der Richter. Entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft verurteilte er die 43-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Außerdem muss die Frau 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ausschlaggebend waren zehn einschlägige Vorstrafen und die hohe Rückfallgeschwindigkeit bei den Betrügereien. Frühere Geldstrafen hätten die Wipperfürtherin nicht beeindruckt, deshalb sei es nicht mehr damit getan. Eindringlich machte der Richter der Frau klar, was das Urteil für sie bedeutet: "Ihnen muss klar sein, dass das die erste und letzte Bewährungsstrafe für Sie sein könnte, denn Sie sind extrem angezählt." Sollte die Wipperfürtherin noch einmal straffällig werden, insbesondere durch einen Betrug, droht ihr eine längere Haftstrafe. "Davor sind Sie auch durch ihr erst vierjähriges Kind nicht mehr geschützt", betonte der Richter.

Ob die Frau verstanden hat, wird sich zeigen. Einen Tankbetrug wird sie jedenfalls vorerst wohl nicht mehr begehen: Nach eigenen Aussagen hat sie das Auto, das sie sich schon vorher nicht leisten konnte, inzwischen abgeschafft.

(bn)
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