Hilfe auch für Hückeswagener und Radevormwalder Finanzamt unterstützt Bürger bei Grundsteuerreform

Wipperfürth · Aufgrund der Gesetzesreform von vor drei Jahren muss die Grundsteuer bei Hausbesitzern jetzt neu berechnet werden. Dazu erhalten sie entsprechende Post vom Finanzamt Wipperfürth.

 Vom Finanzamt Wipperfürth erhalten die Hauseigentümer auch aus Hückeswagen und Wipperfürth jetzt Post zur neuen Grundsteuererklärung.

Vom Finanzamt Wipperfürth erhalten die Hauseigentümer auch aus Hückeswagen und Wipperfürth jetzt Post zur neuen Grundsteuererklärung.

Foto: Hogekamp, Lena (hoge)

Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in diesen Tagen Post vom Finanzamt Wipperfürth; der Inhalt ist ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform. „Damit stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erläutert die Leiterin des auch für Hückeswagen und Radevormwald zuständigen Finanzamts Wipperfürth, Eva Wochner. Die Feststellungserklärung diene der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer 2019 erfolgten Gesetzesreform. In Nordrhein-Westfalen gilt dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell.

Das Schreiben enthält Daten zum jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont Eva Wochner. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Auch das von der Finanzverwaltung NRW eingerichtete Grundsteuerportal gibt wichtige Hilfestellungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zum jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist erreichbar über die Seite www.grundsteuer.nrw.de.

Die Feststellungserklärung muss im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Möglich ist das ab 1. Juli über das Online-Finanzamt „Elster“. „Wer bereits einen ,Elster‘-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, betont Eva Wochner und rät: „Wer noch keinen eigenen hat, sollte sich bereits jetzt unter www.elster.de registrieren.“

Die Feststellungserklärung kann auch über nahe Angehörige oder andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern. Hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie etwa eine Check-Liste und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal, stehen unter www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

Kontakt Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Wipperfürth eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter ☏ 02267/8701959 (montags bis freitags, 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.

(büba)
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