Hückeswagen Finanzamt: Ferienjobs bleiben meist steuerfrei

Hückeswagen · Die Sommer- und Semesterferien sind auch für viele Schüler und Studenten die schönste Zeit im Jahr. Viele nutzen die freie Zeit jedoch dazu, ihr Taschengeld aufzubessern und suchen sich einen Ferienjob. Frank Ritgen, Leiter des auch für Hückeswagen zuständigen Finanzamts Wipperfürth, empfiehlt den Ferienjobbern, ein paar steuerliche Hinweise zu beachten: "Die Regelungen sind unkompliziert und sollten niemanden von seinem Job abhalten. Denn die allermeisten Ferienjobber zahlen letztlich überhaupt keine Steuern."

Sie müssten ihrem Arbeitgeber allerdings grundsätzlich ihre Steuer-Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt, mitteilen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber dann die Lohnsteuerabzugsmerkmale, zum Beispiel Steuerklasse und Religion, elektronisch abrufen. Behält er zu viel Lohnsteuer ein, können sich Schüler und Studenten diese nach Ablauf des Kalenderjahres mit einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückholen. "Bei einem Bruttoarbeitslohn von bis zu 12.082 Euro im Jahr 2017 fällt zum Beispiel in der Steuerklasse I, also für Ledige, gar keine Lohnsteuer an", rechnet Ritgen vor.

Unabhängig davon kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei 450-Euro-Jobs, die Lohnsteuer auch pauschal versteuern und diese für den Ferienjobber übernehmen. Ritgen rät, die unterschiedlichen Besteuerungsmöglichkeiten in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber vorab zu klären.

Weitere Informationen und Einzelheiten gibt's online unter www.finanzverwaltung.nrw.de sowie in den Broschüren "Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende" und "Steuertipps für alle Steuerzahlenden".

(büba)
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