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Hückeswagen FDP Oberberg: Große Koalition lässt Kommunen im Regen stehen

Hückeswagen · Was sich für Eltern zunächst als frohe Nachricht anhört, stellt die Kommunen in NRW und im Oberbergischen vor administrative und finanzielle Probleme. Bund und Länder haben sich auf eine Änderung des Unterhaltsvorschusses geeinigt, nach dem alleinerziehende Eltern im Fall von säumigen Unterhaltszahlungen einen Vorschuss von ihrer Kommune erhalten. Dieser Anspruch wird von der Geburt bis zum 18. statt wie bisher bis zum zwölften Lebensjahr eines Kindes gelten. Die derzeit bestehende Befristung von 72 Monaten wird aufgehoben.

Jörg Kloppenburg, FDP-Kreisvorsitzender aus Hückeswagen, und Reinhold Müller, FDP-Fraktionsvorsitzender im Kreistag, fordern vom Bund, die Kommunen nicht im Regen stehenzulassen: "Wir begrüßen das Ziel, alleinerziehende Eltern zu entlasten", sagt Kloppenburg. "Allerdings ist die derzeit geplante Gesetzesänderung nur vordergründig dafür geeignet, dieses Ziel zu erreichen." Etwa 85 Prozent der Familien, die Unterhaltsvorschusszahlungen erhielten, bezögen auch Leistungen nach SGB II (Hartz IV).

Da Unterhaltsvorauszahlungen jedoch mit den Bezügen nach SGB II verrechnet werden, entstehe für diese Personen nahezu keine Verbesserung, für die Kommunen jedoch ein hoher finanzieller Aufwand, betonen die FDP-Politiker. "Die Gesetzesänderung bedarf einer dringenden weiteren Überarbeitung." Die Kosten für Unterhaltsvorschüsse werden zu einem Drittel vom Bund und zu zwei Dritteln von den Ländern getragen, die diese wiederum - in NRW zu 80 Prozent - an die Kommunen weitergeben.

Müller: "Durch die Erhöhung der Altersgrenze und den Wegfall der Befristung kommen auf den Kreis immense Zusatzkosten von sechs Millionen Euro zu. Gleichzeitig entsteht durch die Überlappung der Zuständigkeit von Jobcenter und UVG-Stellen eine sinnlos Doppelbürokratie. Wir fordern daher, dass Bund und Länder bei dieser Aufgabe finanziell deutlich stärker als bisher entlasten und die aufwendige Doppelbürokratie beseitigen." Die Gesetzesänderung soll bereits zum 1. Januar in Kraft treten.

(rue)
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