Hückeswagen Falschparker im Island droht mit Gang vor EU-Gerichtshof

Hückeswagen · Zur Zahlung von 15 Euro Bußgeld war ein Hückeswagener vom Amtsgericht Wipperfürth verurteilt worden, der mit seinem Auto in der oberen Islandstraße im ausgewiesenen Parkverbot gestanden hatte. Gegen das Knöllchen zog der 67-Jährige bereits im Februar vor Gericht. Er zweifelte nicht nur das Parkverbot in diesem Bereich an, sondern stellte auch gleich die gesamte Umwidmung des Straßenabschnitts im Jahr 2003 in Frage.

Schriftlich forderte der Hückeswagener jetzt beim Fortsetzungstermin von der nicht anwesenden Staatsanwaltschaft einen Freistellungsschein, mit dem sie belegen soll, dass die Umwidmung des oberen Islands in eine Verkehrsstraße einschließlich der Parkverbotszone rechtens ist. "Diesen Freistellungsschein durfte bis Mai 2004 nur die EU-Kommission ausstellen. Ohne den darf die Stadt Hückeswagen keine Knöllchen verteilen", meinte er. Bei der Umwidmung des Straßenabschnitts seien Richtlinien nicht beachtet worden, wie beispielsweise eine optische Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn.

Die Richterin lehnte den Beweisantrag jedoch ab. "Er ist nach Ermessen des Gerichts nicht erforderlich", begründete sie. Es sei nicht offensichtlich, dass die Umwidmung evident falsch sei. "Das Verkehrsschild zum Parkverbot kann dadurch nicht außer Kraft gesetzt werden", betonte die Richterin. Details zur Umwidmung sollen in einem derzeit laufenden Verfahren beim Verwaltungsgericht in Köln geklärt werden. Der Hückeswagener will nun den Rechtsweg ausschöpfen. "Wenn mir hier ein Schaden entsteht, wird eine Staatshaftungsklage an den Europäischen Gerichtshof eingereicht", betonte der 67-Jährige.

Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts beobachtete das Bußgeldverfahren am Amtsgericht. "Für die Stadt Hückeswagen ist nur wichtig, dass die verkehrsrechtliche Anordnung rechtens ist", sagte er. Die Stadt darf nach dem Urteil auch weiterhin in der betreffenden Parkverbotszone Strafzettel verteilen.

Dass der Autofahrer im Juli 2014 an dieser Stelle geparkt hatte, bestritt er vor Gericht nicht. Die Abweisung der Klage und des Beweisantrags seitens des Gerichts soll jedoch Konsequenzen haben. "Da muss sich jetzt die EU-Kommission in Brüssel drum kümmern, ob ein nationales Gericht das darf", sagte der Hückeswagener, bevor er den Gerichtssaal verließ.

(heka)
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