Hückeswagen FaB will Anpassung der Hundesteuersatzung

Hückeswagen · Nach Ansicht der "Freien aktiven Bürger" muss es künftig Steuerermäßigungen für Listenhunde geben.

Das Thema Hundesteuer beschäftigt auch die Fraktion der Freien aktiven Bürger (FaB). Sie beantragt, die Stadt solle die geplante neue Hundesteuersatzung in Bezug auf Listenhunde anpassen. Hierbei geht es um die Steuerbefreiung. Die FaB möchte erreichen, dass für sogenannte "gefährliche Hunde" eine Steuerermäßigung auf den normalen Satz der Hundesteuer gewährt werden kann - und zwar unter der Bedingungen des Nachweises, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

"Die geplante Erhöhung der Listenhundesteuer ist nicht ausgiebig bedacht worden. Es wurde beschlossen, alle Hunde mit 650 Euro im Jahr zu besteuern. Laut Landeshundegesetz ist der Zweck dieses Gesetzes, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken", schreibt die Fraktionsvorsitzende Brigitte Thiel in dem Antrag an Bürgermeister Dietmar Persian.

Somit solle eine Option geschaffen werden, dass die Besitzer der Anlagehunde die Gefährlichkeit der Hunde widerlegen können und der unsachgemäße Umgang geprüft wird. Dies sollte ein Wesenstest belegen. "Nicht bedacht wurde bei der Erhöhung, dass Hundehalter mit Hunden, die den Wesenstest erfolgreich abgelegt haben, die Option bekommen sollten, mittels Antrag und Nachweis in der Steuerbemessung einen reduzierten Hundesteuersatz bekommen können", betont Brigitte Thiel. So verfahren zum Beispiel Remscheid und Wuppertal.

Somit wäre nach Ansicht der FaB auch ein Anreiz geschaffen, den Wesenstest zu absolvieren. Ein Wesenstest koste dem Besitzer zusätzlich 150 bis 300 Euro je nach Veterinäramt. "Sollte die Steuer im Zusammenhang mit dem absolvierten Wesenstest nicht gesenkt werden, so würde kein Listenhundebesitzer diesen veranlassen, und dies wäre absolut unproduktiv", argumentiert die FaB.

Zudem fänden durch die Stadt Hückeswagen überhaupt keine Kontrollen beim Ausführen der Listenhunde statt, wobei überprüft werde, ob der Hund eine Leinen- und Maulkorbbefreiung nachweist. "Dies führt dazu, dass es niemandem auffallen würde, ob der Hund eine Maulkorb- und Leinenbefreiung hat", schreibt Thiel.

Mit der Erhöhung der Steuern werde den Besitzern von Listenhunden keine Chance gegeben, die Gefährlichkeit ihrer Hunde zu widerlegen, was ja mehr als sinnvoll wäre. Insbesondere, weil solche verantwortungsvollen Hundebesitzer eher gefördert werden sollten, als sie nur höher zu belasten.

"Die FaB hält die Vorgehensweise der Stadt für unverhältnismäßig und eher nicht zielführend", schreibt Brigitte Thiel.

(RP)
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