Hückeswagen EU-Verordnung warnt vor "möblierten" Kreiseln

Besonders im Innenstadtbereich werden Kreisverkehre gerne mit Werken von Künstlern oder anderen Objekten geschmückt. Eine EU-Verordnung – aus dem Jahr 2008! – empfiehlt jedoch den Abbau von Kunstwerken in Kreiseln. Die oftmals großen und die Sicht behindernden Objekte seien ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurden inzwischen die ersten Kunstwerke abgebaut.

Besonders im Innenstadtbereich werden Kreisverkehre gerne mit Werken von Künstlern oder anderen Objekten geschmückt. Eine EU-Verordnung — aus dem Jahr 2008! — empfiehlt jedoch den Abbau von Kunstwerken in Kreiseln. Die oftmals großen und die Sicht behindernden Objekte seien ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurden inzwischen die ersten Kunstwerke abgebaut.

Die EU-Verordnung trägt den sperrigen Namen "Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur". Sie soll dem verkehrspolitischen Ziel "Vision Zero" dienen. Darin geht es darum, die Zahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen bis zum Jahr 2050 auf null zu senken. Geht es nach der EU-Richtlinie, geraten dadurch auch "möblierte" Kreisel in den Fokus: Aufgeführt wird in der Verordnung nämlich unter anderem, die "Beseitigung von neben der Straße befindlichen feststehenden Hindernissen" — wozu auch Kreisverkehre gehören.

Noch ist die EU-Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt worden. NRW setzt bislang auf so genannte Sicherheitsaudits: Dabei wird jeweils im Einzelfall geprüft, wie ein Kreisverkehr gestaltet werden sollte, damit er keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt.

(bis)
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