Hückeswagen Ende des Swap-Desasters schon im neuen Jahr?

Hückeswagen · Ursprünglich war von einem Rechtsstreit ausgegangen worden, der sich – mit allen Unwägbarkeiten – noch über Jahre hinziehen könnte. Inzwischen scheint es durchaus möglich, dass es schon 2014 zu einem rechtskräftigen Urteil im Verfahren um die Zinsderivat-Geschäfte zwischen der Stadt und der inzwischen abgewickelten Westdeutschen Landesbank (WestLB) kommt.

Ursprünglich war von einem Rechtsstreit ausgegangen worden, der sich — mit allen Unwägbarkeiten — noch über Jahre hinziehen könnte. Inzwischen scheint es durchaus möglich, dass es schon 2014 zu einem rechtskräftigen Urteil im Verfahren um die Zinsderivat-Geschäfte zwischen der Stadt und der inzwischen abgewickelten Westdeutschen Landesbank (WestLB) kommt.

Das wäre dann der Fall, wenn der Bundesgerichtshof als oberste Instanz nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln keine Revision zulässt. Im sehr ähnlich gelagerten Fall der Stadt Ennepetal gegen die EAA, die "Bad Bank" und Rechtsnachfolgerin der WestLB, wird die Zulassung der Revision derzeit gerade geprüft.

Ennepetal hatte bereits im Oktober vor dem Oberlandesgericht obsiegt. Zuständig waren in diesem Fall allerdings nicht die Kölner Richter, sondern eine Kammer des OLG Düsseldorf. Nun wird sich zeigen müssen, ob dieser Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof weitergeht oder eben nicht. Wird die Revision nicht zugelassen, dürfte das auch für die gleichgelagerten Klageverfahren anderer Kommunen gelten.

Die Stadt Hückeswagen hat die Fortführung des Prozesses vor dem OLG als zweiter Instanz derweil noch vor sich, nachdem sie gegen das erste Urteil des Kölner Landgerichts in die Berufung gegangen war. Genau das tat auch die EAA als Prozessgegner. Denn wäre das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig geworden, wären an ihr 94 Prozent des durch die Zinswetten entstandenen finanziellen Schadens hängengeblieben. Insgesamt geht es um rund 20 Millionen Euro, die der Stadt als Verlust aus den Swaps drohten, bevor sie sich mit Zustimmung des Stadtrats zur Klage gegen die Rechtsnachfolger der WestLB entschlossen hatte.

Mit dem nächsten Prozesstag vor dem OLG Köln wird nun im Frühjahr gerechnet. "Vielleicht schon im Februar, möglicherweise aber auch erst im Mai. Ein Termin ist vom Gericht noch nicht festgesetzt worden": Das sagte Kämmerer Bernd Müller, derzeit nach dem Fortgang von Bürgermeister Uwe Ufer auch amtierender Verwaltungschef, am Dienstagabend auf Anfrage von Wilfried Hager (CDU) im Haupt- und Finanzausschuss. Müller, der in seiner Funktion als Kämmerer vor Jahren die Verträge zu den Swap-Geschäften mit der WestLB gemeinsam mit dem Bürgermeister unterschrieben hatte, sieht dem Ausgang des Verfahrens vor dem OLG inzwischen "mit großer Zuversicht" entgegen, wie er betonte.

Ein Grund dafür ist das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts zugunsten der Stadt, ein weiterer der Ausgang des Klageverfahrens der Stadt Ennepetal vor dem OLG Düsseldorf. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die Kölner Richter bei gleicher Ausgangslage auch zur gleichen rechtlichen Wertung kommen wie ihre Kollegen in der Landeshauptstadt.

Die Düsseldorfer Richter legten in ihrem Urteil der WestLB unter anderem schwere Verletzungen der Beratungspflicht zur Last. So war von den Bankern nicht darauf hingewiesen worden, dass die Swaps schon bei Abschluss der Geschäfte einen negativen Marktwert hatten.

(bn)
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