Hückeswagen Eltern müssen künftige i-Dötze anmelden

Hückeswagen · Etwa 120 Jungen und Mädchen werden im August kommenden Jahres den sogenannten Ernst des Lebens kennenlernen, wenn sie an einer der beiden Hückeswagener Grundschulen eingeschult werden. In der kommenden Woche müssen die Schulneulinge von ihren Erziehungsberechtigten an den beiden Grundschulen der Stadt angemeldet werden. Schulpflichtig werden im Schuljahr 2017/18 alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 30. September 2011 geboren wurden.

An der Löwen-Grundschule, Kölner Straße, sind Anmeldungen möglich am Mittwoch, 2. November, 9 bis 18 Uhr, Donnerstag, 3. November, 9 bis 15 Uhr, und Freitag, 4. November, 9 bis 13 Uhr. Die Eltern werden gebeten, mit dem Schulsekretariat einen Termin unter Tel. 2871 zu vereinbaren. Mitzubringen ist dann der ausgefüllte Anmeldebogen.

Die Anmeldetermine an der Grundschule Wiehagen sind Freitag, 4. November, 11.30 bis 14 Uhr, und Samstag, 5. November, 9 bis 12 Uhr. "Hier muss kein Termin vereinbart werden, der Anmeldebogen wird vor Ort ausgefüllt", heißt es auf der Internetseite der Stadt.

Da in Hückeswagen schon seit einigen Jahren keine Schulbezirksgrenzen mehr existieren, können die Eltern eine Grundschule für ihre Kinder aussuchen. Auch wenn das nicht die nächstgelegene Schule ist. "In diesem Fall werden anfallende Fahrtkosten nicht übernommen", stellt die Stadt klar.

Für das Schuljahr 2016/17 geht die Verwaltung von voraussichtlich fünf Eingangsklassen aus, möglich sind aber auch sechs. "Da die Klassengrößen in den Grundschulen möglichst gleich sein sollen, kann nicht sofort bei der Anmeldung eine Zusage erteilt werden", heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung an die Eltern. Daher werde nach dem Abschluss der Anmeldephase ermittelt, ob alle Kinder in die gewünschte Schule gehen können oder eine andere Zuordnung erfolgen muss. Als Kriterien für die Annahme gelten die Nähe der Wohnung zur jeweiligen Schule und ob bereits Geschwisterkinder an der Schule sind. Die Entscheidung treffen die Schulleitungen.

Zur Anmeldung müssen das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden. Und es ist erforderlich, dass das Kind dabei ist.

(büba)
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