Hückeswagen Eiskalt Jugendlichem die Uhr abgenommen
Hückeswagen · Er sieht aus wie ein großer Junge, der kein Wässerchen trüben kann. Dagegen sprechen die Akten: Der 18-jährige Hückeswagener, der sich jetzt vor dem Amtsgericht in Wipperfürth zu verantworten hatte, ist dreimal wegen Körperverletzung vorbestraft. Diesmal stand er wegen Diebstahls vor Gericht. Zu Unrecht, wie er bis zum Schluss beteuerte. Dennoch nahm er seine Jugendstrafe, die das Gericht dem Heranwachsenden zubilligte, am Ende an: Eine Woche Dauerarrest steht dem Abendschüler, der tagsüber keiner Arbeit nachgeht, nun bevor. Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat.
Die Vorgeschichte laut Anklageschrift: Ein 15-Jähriger hatte an einem Abend im September auf einer Parkbank in Wipperfürth gesessen, als der 18-Jährige, begleitet von einem Freund, vorbei geschlendert kam. Der Hückeswagener forderte den Jüngeren auf, ihm seine Armbanduhr zu geben, er wolle sie "anprobieren". Der 15-Jährige folgte der Aufforderung — und sah sein Eigentum nie wieder. Der 18-Jährige und dessen Freund schlenderten mitsamt der Uhr in aller Ruhe weiter.
Warum der Jugendliche sie überhaupt abgegeben hatte, erläuterte er nun als Zeuge vor Gericht. Der Hückeswagener habe zwar ganz ruhig geredet. Dessen Kumpel habe jedoch mit einer Geste zu verstehen gegeben, dass es Prügel geben werde, wenn er die Uhr nicht rausrücke. Da habe er Angst bekommen. Bei der Polizei gab er später eine sehr genaue Beschreibung des Täters ab. Sie führte die Kripo zu dem Hückeswagener. Im Gerichtssaal bestätigte der Zeuge nun nochmals, dass der Angeklagte derjenige war, der ihm die Armbanduhr gestohlen hatte. Für Richter und Staatsanwältin war das glaubhaft, denn es war kein Grund ersichtlich, warum der 15-Jährige den Hückeswagener, den er vor der Tat nicht kannte, zu Unrecht hätte beschuldigen sollen.
Schwer wog im Prozess aber auch die widersprüchliche Aussage des Angeklagten. Anfangs hatte er behauptet, gar nichts mit der Sache zu tun zu haben. Später räumte er dann ein, gewusst zu haben, wer dem Jungen die Uhr abgenommen hatte. Es handele sich dabei um seinen Kumpel Marco, von dem er aber weder Nachname noch Anschrift kenne. Diese nachträglich auf Vorhaltungen des Richters servierte Geschichte nahm das Gericht dem jungen Angeklagten nicht ab.
Dass er nicht wegen räuberischer Erpressung zur Rechenschaft gezogen wurde, hat er letztlich dem Opfer zu verdanken: Weil der 15-Jährige aussagte, dass der Begleiter des Angeklagten ihn mit der Drohgebärde eingeschüchtert habe, nicht aber der Hückeswagener selbst, blieb es beim weniger schwer wiegenden Tatvorwurf des Diebstahls.
Das Urteil ist rechtskräftig, weil der nach eigenen Worten "absolut unschuldige" Hückeswagener noch im Gerichtssaal auf Einspruch oder Revision verzichtete.