Hückeswagen Blauzungenkrankheit nun in Oberberg

Hückeswagen · Bei einem Rind in einem Wipperfürther Bestand wurde jetzt die Blauzungenkrankheit nachgewiesen. Das teilte gestern das Kreisveterinäramt mit. Nachdem das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld die Blutprobe überprüft hat und das Ergebnis vom Friedrich- Löffler-Institut in Riems bestätigt wurde, ist die Seuche im Oberbergischen damit erstmals amtlich bestätigt.

„Nachdem der Hoftierarzt bei dem Rind den Verdacht auf Blauzungenerkrankung geäußert hatte, wurde das Veterinäramt aktiv“, berichtet Dr. Hans-Georg Franchy. Laut Aussage des Kreisveterinärs sind die Krankheitssymptome bei dem Tier mittlerweile aber abgeklungen. Und: „In dem Bestand blieb es bisher bei dieser Einzeltier-Erkrankung.“ In drei weiteren Rinderbeständen im Südkreis sind bei drei Rindern jedoch Krankheitserscheinungen festgestellt worden, die den Verdacht auf Blauzungenkrankheit begründen. Bei diesen Tieren wurden Blutproben entnommen und zur Abklärung in das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt verschickt. Mit dem abschließenden Ergebnis sei in einer Woche zu rechnen, so Franchy. „Die betroffenen Rinderbestände bleiben zunächst gesperrt.“

Der Amtstierarzt macht nochmals eindringlich darauf aufmerksam, dass eine vorbeugende Behandlung aller Wiederkäuer mit einem zugelassenen Insektenbekämpfungsmittel ganz wichtig ist, um eine Unterbrechung des Ansteckungskreislaufes durch die Abtötung der Mücken zu erreichen. Da die Mücken, die das Virus übertragen, vornehmlich in der Dämmerung oder in den Morgenstunden unterwegs sind, müssen alle Wiederkäuer zudem in der Zeit von 18 bis 7 Uhr in den Stall gesperrt werden. Dieses Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die Tiere sowie deren Ställe oder deren sonstige Standorte mit einem zugelassenen Insektizid behandelt werden.

Der Oberbergische Kreis wurde bereits Anfang September zum Gefährdungsgebiet erklärt, nachdem an der Kreisgrenze im Rheinisch- Bergischen Kreis die Krankheit nachgewiesen wurde. Als Folge der Sperre gilt für alle Tierhalter im Kreisgebiet, dass sie ihre Rinder, Schafe, Ziegen und auch andere Wiederkäuer nur mit Genehmigung des Veterinäramtes transportieren dürfen.

(RP)
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