Hückeswagen Bewährungsstrafe für Hückeswagener Randalierer

Hückeswagen · Eigentlich sollte es nur eine Geburtstagsfeier unter Freunden werden, die ein 23-jähriger Hückeswagener im September des vergangenen Jahres in der Wohnung von der Mutter seines Kindes feiern wollte. Gegen 1 Uhr nachts saß er dann aber mit einer Platzwunde am Kopf und Pfefferspray in den Augen in der auch für die Schloss-Stadt zuständigen Dienststelle der Wipperfürther Polizeiwache.

Jetzt, genau ein Jahr später, musste er sich einen Tag vor seinem 24. Geburtstag als Angeklagter vor Gericht wegen Beschädigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. "An alles kann ich mich nicht erinnern", sagte der 23-jährige Arbeitslose ohne Ausbildung, der die Tat nicht leugnete. Der Streit sei entstanden, nachdem ein Stück Shisha-Kohle auf den Teppich der Wohnungsinhaberin gefallen sei. "Wir sind beide etwas ausgerastet", sagte die 20-jährige Kindsmutter als Zeugin aus. Ihr Exfreund habe einem Bekannten eine Kopfnuss versetzt, ein Fenster eingeschlagen und rumgeschrien. "Ich habe dann die Polizei gerufen", sagte die Hückeswagenerin, die für die Reparatur des Fensters 280 Euro zahlen musste. Nach dem Telefonat fuhren drei Einsatzwagen zum Tatort.

Die Beamten trafen den aufgebrachten 23-Jährigen auf der Straße vor dem Haus an. "Als der Angeklagte auf seine Freundin zurannte, sind wir dazwischen gegangen", schilderte der Polizist. Dabei kamen Pfefferspray und Handschellen zum Einsatz. Beschimpft haben soll er die Beamten dabei mit "Scheiß Bullen" und "Blöde Wichser". Eine spätere Blutprobe bei dem Randalierer ergab schließlich einen Alkoholgehalt von 1,41 Promille. Der Angeklagte bereute seine Tat offensichtlich und entschuldigte sich bei den beiden Polizeibeamten: "Das war eine blöde Aktion. Ich kann es leider nicht rückgängig machen. Es tut mir auf jeden Fall leid."

Aufgrund von vier Vorstrafen wegen Diebstahls und Körperverletzung forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. "Das wird die dritte Verurteilung wegen Körperverletzung. Die letzte Tat war gerade einmal sechs Monate her. Mit der Freiheitsstrafe soll das Drohpotential verbessert werden", lautete seine Begründung. Der Richter blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den jungen Vater zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Während der dreijährigen Bewährungszeit wird ihm ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. "Das soll auch eine Hilfe für Ihre berufliche Perspektive sein", fügte der Richter hinzu. Der Verurteilte äußerte große Pläne für die Zukunft: "Ich werde keinen Scheiß mehr bauen, mir einen Job suchen und das Sorgerecht für meine Tochter einklagen", kündigte er an.

(heka)
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