Hückeswagen Betrunken zum Kardiologen gefahren

Hückeswagen · Ein Herzinfarkt vor geraumer Zeit hat einen heute 53-jährigen Hückeswagener offensichtlich nicht davon abgehalten, Alkohol in hohem Maß zu trinken.

Im Juli fuhr der Mann mit dem Auto zur Kontrolluntersuchung beim Kardiologen Richtung Radevormwald und wurde an der Bever-Talsperre bei Müllensiepen, also auf Wipperfürther Stadtgebiet, angehalten. Dabei stellten die Beamten fest, dass er Alkohol konsumiert hatte.

Eine Blutprobe um 13.20 Uhr ergab 1,32 Promille. Die Staatanwaltschaft Köln warf dem 53-Jährigen daher fahrlässige Trunkenheit im Verkehr vor, wofür sich der Hückeswagener nun am Wipperfürther Amtsgericht verantworten musste.

Er will vor der Fahrt jedoch zum Mittagessen nur ein Bier getrunken. haben, sagte er im Gerichtssaal aus. "Allerdings haben wir am Vortag bis 1 oder 2 Uhr gefeiert und jede Menge Bier und auch Cognac getrunken", räumte er ein. Daher müsse der hohe Promillewert noch vom Vortag stammen. "Ich nehme zwölf Tabletten am Tag. Mein Arzt meinte, es könnte an den Medikamenten liegen, dass der Alkohol schlechter abgebaut wird", fügte der Angeklagte als mögliche Begründung hinzu.

Für den Staatsanwalt stellte sich zudem die Frage, ob die Fahrt fahrlässig oder vorsätzlich, also im Bewusstsein der Alkoholisierung, geschah. Er vermutete, die Fahrtstrecke entlang der Bever-Talsperre sei ein Schleichweg gewesen, um im Straßenverkehr nicht aufzufallen. "Warum fährt man sonst von Hückeswagen über Wipperfürth nach Radevormwald?", fragte er im Gerichtssaal. Ein Blick auf die Karte zeigte dem Richter jedoch, dass diese Strecke, auch wenn es eine Nebenstraße ist, für den Hückeswagener der kürzeste Weg zum Arzt war. Daher konnte dem 53-Jährigen kein vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden.

"Sie waren noch oder wieder betrunken. Aber Fahrlässigkeit wird immer milder bestraft", erklärte der Richter. Dennoch war der Hückeswagener kein unbeschriebenes Blatt. In der Vergangenheit war er bereits mehrfach wegen Trunkenheitsfahrten bestraft worden. "Sie müssen Ihren Alkoholkonsum zukünftig vom Fahren trennen", mahnte der Richter und verurteilte den Hückeswagener zu 70 Tagessätzen zu je 20 Euro. Zu der Geldstrafe von 1400 Euro erhielt der Verurteilte eine Führerschein-Sperre von weiteren zehn Monaten. Die Fahrerlaubnis war dem Herzkranken bereit am Tag der Trunkenheitsfahrt im Juli abgenommen worden.

(heka)
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