Hückeswagen Bei Verstößen droht Bußgeld von bis zu 2500 Euro

Ab morgen darf auch in den Hückeswagener Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Das Ordnungsamt ist für die Kontrollen in den Kneipen zuständig, wird diese aber nur vornehmen, wenn es Beschwerden gibt. Darauf macht Roland Kissau, der stellvertretende Amtsleiter, aufmerksam. Es gebe nicht genügend Personal, um regelmäßig und ständig zu überprüfen, ob das Rauchverbot auch eingehalten wird. "Wichtig ist, dass es künftig keine Ausnahmeregeln mehr gibt", betont Kissau.

Nur bei einer geschlossenen Gesellschaft, wenn die komplette Gaststätte gemietet wurde, dürfe auch in Zukunft noch geraucht werden. Das gelte vor allem bei Hochzeiten, Geburtstagen, Erstkommunion oder Konfirmation. "Dass dieses Gesetz kommt, steht schon lange fest, so dass die Wirte ausreichend informiert sind", sagt Kissau. Bei Nachfragen steht das Ordnungsamt zur Verfügung (Tel. 88212). Hier müssten auch mögliche Ausnahmen angemeldet und genehmigt werden.

Kissau kann nur schwer abschätzen, wie sich das neue Gesetz auswirken wird. "In der ersten Zeit mag es Umsatzeinbußen geben, aber mit der Zeit gewöhnen sich die Leute an das Verbot und gehen auch wieder in die Kneipen und Gaststätten", sagt er.

Auswirkungen hat das generelle Rauchverbot auch auf beliebte und gut besuchte Veranstaltungen in Hückeswagen: So ist das Rauchen auch bei Brauchtumsveranstaltungen wie Karneval oder Schützenfest im Zelt ab sofort verboten. "Im Forum und in der Mehrzweckhalle durfte ja ohnehin schon nicht mehr geraucht werden", sagt Kissau. Wirte, die gegen das generelle Rauchverbot verstoßen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen – das allerdings nur, wenn sie wiederholt auffallen. "Zunächst werden wir mit einer mündlichen Verwarnung und damit gebührenfrei auf das Verbot hinweisen", kündigt Kissau an. Die Keule wolle das Ordnungsamt in der ersten Zeit sicher nicht schwingen.

(RP)
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