Hückeswagen Autowerkstatt geprellt und das Gericht versetzt

Hückeswagen · Auf ihr Geld wartet eine Hückeswagener Autowerkstatt bisher vergeblich. Im Mai 2014 hatte ein 43-jähriger Wermelskirchener die Reparatur seines Wagens in Auftrag gegeben, die Summe von gut 2000 Euro jedoch nicht bezahlt. Jetzt landete der Betrug vor dem Wipperfürther Amtsgericht.

Richter und Staatsanwalt warteten vergeblich auf den Angeklagten, der trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erschien. Damit versäumte er auch die Gelegenheit, sich zu der Rechnung zu äußern. Nach 15-minütiger Wartezeit erging ein Strafbefehl. Somit muss der Wermelskirchener zusätzlich zur Werkstattrechnung eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro, also 1200 Euro, zahlen. Gegen den Strafbefehl kann er Einspruch einlegen. Um damit Aussicht auf Erfolg zu haben, sollte er beim nächsten Termin im Gerichtssaal jedoch anwesend sein.

(heka)
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