Verfassungskonforme Lösung bis 2019 Auswirkungen einer neuen Grundsteuer noch völlig ungewiss

Hückeswagen · Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt - Begründung: Sie fußen auf veralteten Einheitswerten von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland. Die Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Lösung zu finden. Danach haben die Kommunen bis Ende 2024 Zeit, um die neue Grundsteuer einzuführen.

 Isabel Bever kann die Auswirkungen noch nicht abschätzen.

Isabel Bever kann die Auswirkungen noch nicht abschätzen.

Foto: büba

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt - Begründung: Sie fußen auf veralteten Einheitswerten von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland.

Die Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Lösung zu finden. Danach haben die Kommunen bis Ende 2024 Zeit, um die neue Grundsteuer einzuführen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte nach dem Urteil Steuererhöhungen für Grundeigentümer und Mieter ausgeschlossen. "In Einzelfällen werden Eigentümer sicher mehr bezahlen müssen, in anderen weniger", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes.

Jede Kommune werde darauf achten, dass es nicht zu hohen Ausschlägen nach oben komme. Dafür gebe es Stellschrauben, etwa den Hebesatz. "Die Befürchtung, dass es zu starken Steuererhöhungen durch die Hintertür kommen wird, ist unbegründet", meinte Landsberg.

Ob das Urteil der Bundesverfassungsrichter auch konkrete Auswirkungen auf den Haushalt in Hückeswagen und die Bürger der Schloss-Stadt haben wird, ist noch unklar. Mit einem Aufkommen von 3,47 Millionen Euro ist die Grundsteuer A und B eine der wesentlichen Ertragsarten im städtischen Haushalt, sagt Kämmerin Isabel Bever. Die konkreten Auswirkungen der Reform der Grundsteuer könnten kaum abgeschätzt werden.

"Im Kern soll die Reform insgesamt ergebnisneutral sein, das heißt: das gesamte Steueraufkommen nach der Reform soll dem heutigen Stand entsprechen. Das kann nun jedoch von Kommune zu Kommune abweichend sein", berichtet Bever, die sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sogleich Gedanken über mögliche Auswirkungen auf Hückeswagen gemacht hatte.

Es bleibe jetzt zunächst einmal abzuwarten, wie der Grundbesitz in Hückeswagen seitens der Finanzverwaltung nach welchen Faktoren - die der Gesetzgeber noch zu bestimmen hat - bewertet wird und wie stark diese neue Bewertung von der bisherigen abweicht. "Das Aufkommen der Steuer in Euro ist eben nicht nur abhängig vom Hebesatz der Kommune, sondern auch von den Bewertungen der Steuergegenstände, also der Objekte", sagt Isabel Bever.

Es sei also denkbar, dass höhere Bewertungen entstehen oder geringere. Zur Haushaltskonsolidierung sei es - nicht nur in Hückeswagen - notwendig, das bisherige Aufkommen auch künftig zu erzielen.

Die Hauseigentümer haben von Scholz eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer verlangt, die sich am Aufkommen des Jahres 2017 in Höhe von 14 Milliarden Euro orientiert. "Das alles bedeutet nicht, dass eine höhere Belastung im Einzelfall ausgeschlossen werden kann. Steuererhöhungen müssen aber die Ausnahme bleiben, und Extremfälle müssen unbedingt vermieden werden", sagte der Präsident des Verbandes Haus & Grund, Kai Warnecke. Nur dann werde eine Reform von Mietern und Eigentümern auch akzeptiert.

(rue/mar)
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