Hückeswagen Apotheker fühlen sich als Sieger
Hückeswagen · Für das Projekt "Montanus Vorteil24" der Apotheker Winterfeld darf nicht mehr geworben werden. Dieses Urteil wurde gestern verkündet. Eine Zivilkammer am Landgericht Köln gab der Klage der Wettbewerbszentrale statt.
Der Vorwurf gegen die Apotheker-Familie Winterfeld, die am Wilhelmplatz die Montanus-Apotheke betreibt, lautete auf Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Angeklagt waren drei Mitglieder der Familie, die im Bergischen Land insgesamt sechs Apotheken besitzt — neben der in Hückeswagen auch in Wermelskirchen, Leichlingen und Burscheid.
Zur Auftaktverhandlung am 2. Oktober war nur Lizzy Winterfeld, Leiterin der Adler-Apotheke in Burscheid, erschienen. Sie war ebenso wie ihr Mann Karl Dietrich und ihre Tochter Ursula angeklagt. Ihnen gehören die sechs Apotheken.
Preisverordnung außer Kraft
Mit dem Projekt "Montanus Vorteil24", das es erst seit einigen Monaten gibt, bieten Thomas und Andreas Winterfeld ihren Kunden Rabatte bis zu 25 Euro pro Medikament an. Dazu gründeten die Söhne von Lizzy Winterfeld im April in Dinxperlo, einem niederländischen Ort nahe Bocholt, die Montanus-Apotheke B.V. Dieser Schritt über die Grenze setzt zugleich die deutsche Preisverordnung für Arzneimittel außer Kraft.
Nach diesem Gesetz ist es in Deutschland verboten, den Festpreis für rezeptpflichtige Medikamente aufzuheben. Kunden, die dagegen eine Winterfeld-Apotheke aufsuchen und ein Medikament über "Montanus Vorteil24" bestellen, erhalten einen Preisnachlass. Voraussetzung ist allerdings, dass sie einen Transportauftrag erteilen und 24 Stunden auf das Medikament warten möchten beziehungsweise können.
Der Vorsitzende Richter wertete dies in der Verhandlung zwar als "Versuch, das strikte Rabattverbot in Deutschland zu umgehen". Das "Aus" für das Projekt bedeutet das gestern gefällte Urteil indes nicht. Für die Kunden ändert sich nach Auskunft von Jens Jacoby, Rechtsbeistand der Familie Winterfeld, zunächst ohnehin nichts.
"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Außerdem ging es bei dem Verfahren ja lediglich um die Frage der Werbung und nicht um das Konzept als Ganzes", erklärte er im Gespräch mit der BM. Ob Berufung vor dem Oberlandesgericht eingelegt werde, vermochte er gestern noch nicht sagen. "Wir prüfen zunächst die Urteilsbegründung", sagte Jacoby. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat.
Zufriedenheit bei Beklagten
Der Rechtsanwalt betonte: "Das Landgericht hat in aller Deutlichkeit klar gestellt, dass die deutschen Apotheken der Familie Winterfeld im Rahmen des ,Montanus-Vorteil24'-Konzepts keine rechtswidrige Preisnachlässe gewähren, auch nicht für rezeptpflichtige Medikamente. Und Lissy Winterfeld betonte: "Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht die rechtliche Zulässigkeit von ,Montanus-Vorteil24' so weitreichend bestätigt hat."