Hückeswagen Angeklagter: "Ich zahle jetzt gleich und bar!"

Hückeswagen · Es war keine sehr gescheite Geschichte, die sich ein 30 Jahre alter Radevormwalder hatte einfallen lassen, um das noch nicht bezahlte, aber dringend benötigte neue Auto endlich auch fahren zu können. Das dämmerte dem Arbeiter schließlich selbst - aber nunmal zu spät: Vor dem Amtsgericht in Wipperfürth musste er sich nun als Angeklagter wegen einer falschen Eidesstattlichen Versicherung verantworten, weil er bei der Auto-Anmeldung gelogen hatte.

An einem Tag im Februar vorigen Jahres war der Mann bei der Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes in Hückeswagen erschienen. Er wolle sein Auto anmelden, sagte er dort, habe aber leider die dafür notwendige Zulassungsbescheinigung verloren und bitte, ihm eine neue auszustellen. Überprüfungen ergaben dann allerdings, dass die Bescheinigung keineswegs verlorengegangen war. Sie lag vielmehr bei den Akten einer Kreditbank, über die der Mann den Autokauf hatte finanzieren wollen. Weil er seine Raten nicht zahlte, hatte die Bank die Papiere einbehalten.

Vor Gericht zeigte der Radevormwalder sich nun einsichtig und reumütig: "Das war schon ein sehr dummer Fehler, den ich da gemacht habe, aber ich habe wirklich nicht mit Absicht eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Ich wusste doch gar nicht, was das ist und dass es sich um eine Straftat handelt", sagte er aus. Seine Lebensumstände seien damals schwierig gewesen, wegen mehrerer Operationen habe er von Krankengeld leben müssen, das vorne und hinten nicht ausgereicht habe. Aber das Auto habe er gebraucht, um nach der langen Krankheit wieder täglich zum Arbeitsplatz zu kommen.

Den zweiten Fehler machte der Mann, nachdem er einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft bekommen hatte mit der Aufforderung, für die falsche Eidesstattliche Versicherung eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zu bezahlen. Er ließ die ihm gewährte Frist verstreichen und zahlte nicht. "Ich dachte, ich hätte das überwiesen, war aber wohl nicht so. Dann muss ich es wohl vergessen haben", räumte er kleinlaut ein. Wenn es das Gericht erlaube, werde er nun die 300 Euro auf der Stelle und in bar im Gerichtssaal zahlen. 150 Euro habe er dabei.

Richter und Staatsanwalt ließen Gnade vor Recht ergehen und beließen es bei den 300 Euro. Nach kurzem Marsch zum nächsten Geldautomaten, zu dem der Richter ihn kurzerhand geschickt hatte, brachte der Radevormwalder auch die noch fehlenden 150 Euro bei, um dann die komplette Summe gleich bei der Gerichtskasse einzuzahlen. Das Strafverfahren ist damit für ihn - und für die Justiz - erledigt.

(bn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort