Verlängerung der Fahrerlaubnis Änderungen für Berufskraftfahrer
Oberberg · Die Verlängerung von Fahrerlaubnissen kann jetzt unter Umständen länger dauern. Was die Kreisverwaltung daher den Betroffenen rät.
Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder zur Fahrgastbeförderung beantragt oder verlängern lassen will, muss sich auf Veränderungen einstellen. Das teilt Philipp Ising von der Pressestelle der Kreisverwaltung mit. Hintergrund ist die 15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung von März 2022. „Es wird nun im entsprechenden Fall nicht mehr bescheinigt, ob die Fahreignung gegebenenfalls aufgrund einer festgestellten Krankheit beeinträchtigt ist“, betont er. Vielmehr werde nur noch attestiert, dass „Anzeichen für Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen können“.
Dieses Prozedere dient hauptsächlich der rechtlichen Klarstellung zur Handlungsweise der Ärzte. Damit soll gewährleistet werden, dass im Rahmen der Screening-Untersuchung nur der medizinische Befund mitzuteilen ist, nicht aber eine Empfehlung über die Fahrtauglichkeit ausgesprochen wird. Liegt diese Entscheidung doch alleine in der Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde.
Hierdurch wird es jedoch unter Umständen notwendig, dass diese nach Eingang der Bescheinigung weitere Auskünfte bei Fachärzten oder anderen hierfür zugelassenen medizinischen Einrichtungen oder Begutachtungsstellen einholen muss, um anschließend über die Fahrtauglichkeit des Antragstellers zu entscheiden. „Dies kann zu einer deutlich längeren Dauer des Verfahrens führen“, macht Ising deutlich. Wird die Verlängerung erst kurz vor Ablauf beantragt, besteht die Gefahr, dass der Antragsteller über einen gewissen Zeitraum keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen und somit unter Umständen den Beruf nicht ausüben kann.
Um dies nach Möglichkeit zu verhindern, rät der Kreis, die Anträge rechtzeitig vor Ende der Gültigkeit der Fahrerlaubnis zu stellen – er empfiehlt drei Monate vor deren Ablauf. Es sei auch im Interesse der Unternehmer, die Fahrer entsprechend zu informieren und bei der Fristüberwachung zu unterstützen. betont der Sprecher. „Dies kann ungeplante Personalausfälle vermeiden.“