Hückeswagen Ab 2018 Kastrationspflicht für Katzen

Hückeswagen · Der Kreistag hat eine neue Katzenschutzverordnung beschlossen. Ab dem kommenden Jahr sind Katzenbesitzer in Oberberg dazu verpflichtet, ihre Haustiere ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren zu lassen.

Es ist ein kleiner Eingriff mit großer Wirkung: Katzenbesitzer im Oberbergischen Kreis müssen ihre freilaufenden Tiere ab dem 1. März ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren lassen. Außerdem muss jedes Tier mit einem Chip oder einer Ohr-Tätowierung registriert werden. Bei Missachtung dieser Vorgaben drohen Geldbußen von bis zu 1000 Euro. Diese drastischen Schritte sind Teil der neuen Katzenschutzverordnung, die jetzt vom Kreistag beschlossen wurde. "Es ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz im Oberbergischen Kreis", betont Christian Dickschen, Umweltdezernent des Kreises.

In Oberberg steigt die Zahl freilaufender Katzen kontinuierlich. Nach Zählungen der Tierschutzvereine leben im Kreis mehrere Tausend verwilderte Katzen. Und das, obwohl mehrere Hundert Katzen pro Jahr von Tierschützern eingefangen werden. Darunter befinden sich auch zunehmend Tiere, die krank oder unterernährt sind. In vielen Fällen sind es entlaufene oder ausgesetzte Hauskatzen. "Viele der Katzen sind in einem schlechten Gesundheitszustand", hat Stefan Kohler, Leiter des Veterinäramts, festgestellt. "Sie leiden oft an Katzenschnupfen, Erblindung, Parasitenbefall oder Pilzerkrankungen." Bei Jungtieren führe außerdem die Katzenseuche zu hohen Sterblichkeitsraten.

Die Zunahme der Population freilebender Katzen wird auf Katzenhalter zurückgeführt, deren Haustiere noch fortpflanzungsfähig sind. "Häufig wird ihnen die frühe Fruchtbarkeit zum Verhängnis", heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises: Katzen sind mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif und können pro Jahr zwei Würfe mit vier bis sechs Kätzchen bekommen. Eine nicht kastrierte Hauskatze und ihr Nachwuchs könnten so in drei Jahren theoretisch mehr als 38.000 Nachkommen zeugen.

Ziel der Katzenschutzverordnung ist, dass die Zahl der freilebenden Katzen im Oberbergischen Kreis sinkt. Deshalb muss der rund 15-minütige Eingriff vorgenommen werden. Bei Kätzinnen ist die Operation aufwendiger, doch auch sie können meist nach der Operation abgeholt werden. Für gewöhnlich enden die letzten Nachwirkungen spätestens nach 24 Stunden.

Bei der Kastration können die Katzen zusätzlich mit einem Chip gekennzeichnet werden, mit dem sie beim Deutschen Haustierregister oder Tasso kostenfrei registriert werden. "Neben der unkontrollierten Vermehrung hat die Kastration weitere Vorteile für Tier und Halter", heißt es in der Pressemitteilung weiter. "Katzen werden nicht mehr rollig, Kater lassen meist das Markieren sein, bei vielen hormonellen Erkrankungen wie Gebärmutterentzündungen, Zysten, Gesäugetumoren oder Prostatakrebs wird ein positiver Einfluss beobachtet, und die Lebenserwartung kastrierter Tiere ist deutlich höher."

(mba)
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