Amtsgericht Wipperfürth Gericht – Mann kollabiert nach Verkehrskontrolle

Wipperfürth/Hückeswagen · Der Vorsatz konnte ihm nicht nachgewiesen werden, wohl aber die Fahrt unter Drogeneinfluss an sich. Deshalb verurteilte das Amtsgericht einen 25-Jährigen nun zu einer Geldstrafe und den Entzug des Führerscheins für drei Monate.

 Der Justiz musste sich ein 25-jähriger Wipperfürther stellen, der in Hückeswagen bei Rot über die Ampel gefahren und in Wipperfürth dann von der Polizei unter Drogeneinfluss angetroffen wurde.

Der Justiz musste sich ein 25-jähriger Wipperfürther stellen, der in Hückeswagen bei Rot über die Ampel gefahren und in Wipperfürth dann von der Polizei unter Drogeneinfluss angetroffen wurde.

Foto: dpa/Peter Steffen

Was für eine Fahrt: Ein 25-Jähriger aus Wipperfürth hatte an einem Abend Anfang November mit seinem BMW die rote Ampel an der Kreuzung Goethestraße / Peterstraße überfahren, war in flottem Tempo Richtung Wipperfürth unterwegs, wurde auf der Nordtangente in Höhe der Ohler Wiesen von der Polizei gestoppt – und war nach der Ankündigung eines Drogentests kollabiert. Der Mann kam ins Krankenhaus. Im toxikologischen Gutachten wurde sowohl der Konsum von Amphetaminen als auch von THC nachgewiesen. Für die Drogenfahrt musste sich der 25-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Wipperfürther zeigte sich geständig, bestritt jedoch den Vorwurf der vorsätzlichen Fahrt. „Er leugnet nicht den Konsum, aber er hat ihn unterschätzt“, sagte sein Anwalt. „Ich wusste, dass ich was drin hatte, aber nicht genau, wie viel“, ergänzte der Angeklagte. „Ich bin noch zügig über die Ampel in Hückeswagen gekommen, auf der Nordtangente wurde ich von einem Polizeiauto angehalten. Die Beamtin sagte in ihr Funkgerät: Wir haben ihn. Ich habe dann gefragt, was los sei“, schilderte der Angeklagte. Als ein zweites Polizeiauto gekommen sei und der 25-Jährige den Drogentest machen sollte, sei ihm schlecht geworden.

Bis dahin habe er sich noch gut artikulieren können. „Er konnte noch sprechen und sich ausdrücken. Erst als der Drogentest gemacht werden sollte, ist er umgekippt. Ob das gespielt war, konnten wir nicht feststellen, deswegen haben wir den Rettungswagen gerufen“, sagte ein 42-jähriger Polizeibeamter. Vom Zustand ihres Freundes nichts mitbekommen haben wollte die Freundin. „Bei der Aussage vor der Polizei haben Sie aber gesagt, dass sie es mitbekommen hätten“, hielt ihr der Richter vor. Ja, da sei sie auch nervös gewesen. „Aber dann sagt man doch erst recht die Wahrheit“, sagte der Richter. Die Staatsanwältin sah den Vorsatz als nicht nachweisbar an. „Fahrlässig war die Fahrt auf jeden Fall“, sagte sie.

Für den Angeklagten spreche, dass er keine Vorstrafen habe, allerdings habe er einige Einträge im Straßenverkehrsregister. „Außerdem ist von ihm wegen deutlicher Ausfallerscheinungen eine Gefahr ausgegangen, was gegen ihn spricht“, sagte die Staatsanwältin, die eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 15 Euro und eine Führerscheinsperre von drei Monaten forderte. Dem schloss sich der Richter an.

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