Hückeswagen 24-Jähriger zieht Einspruch zurück - und zahlt doppelt

Hückeswagen · Für seine Unfallflucht hatte ein Hückeswagener eine Geldbuße von 1200 Euro - 40 Tagessätze zu je 30 Euro - sowie zwei Monate Fahrverbot per Strafbefehl erhalten. Der 24-Jährige war nach einem Unfall beim Ausparken zunächst verschwunden, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern. Zum ersten Verhandlungstermin vor dem Wipperfürther Amtsgericht erschien er nicht. Mit dem ihm zugesandten Urteil zeigte sich der junge Mann jedoch keineswegs einverstanden und legte Einspruch ein. Daher kam es jetzt erneut zur Verhandlung am Amtsgericht, bei der der Fahrer seine Unschuld beteuerte, später jedoch einknickte.

Im November hatte der Mann mit seiner Freundin vor einer Imbissbude in Radevormwald geparkt. Beim Ausrangieren touchierte er einen hinter ihm parkenden Wagen, wodurch an diesem ein Schaden von 1516 Euro entstanden war. Danach setzte der Hückeswagener seine Fahrt fort, ohne sich um die Schadensbegleichung zu kümmern. Erst als der Geschädigte hinter dem Unfallverursacher her lief, ihm den Weg abschnitt und an einer roten Ampel an dessen Scheibe klopfte, habe er umgedreht, sagte der Geschädigte als Zeuge aus.

Die Kollision will der Unfallfahrer nicht bemerkt haben. "Die Wetterverhältnisse waren schlecht. Es war dunkel, die Scheiben waren beschlagen, und ich hatte die Musik laut aufgedreht", versuchte sich der 24-Jährige vor dem Richter zu rechtfertigen. Ein Zeuge, der auf der gegenüberliegenden Straßenseite geparkt hatte, beurteilte den Vorfall anders: "Ich hörte einen lauten Knall und habe gesehen, wie sich beide Insassen des Wagens nach hinten umgedreht haben", schilderte der 46-jährige Radevormwalder den Unfall aus seiner Sicht. "Somit war klar, dass ihnen der Unfall bewusst war", fügte er hinzu.

Die beiden Unfallbeteiligten einigten sich nach der Rückkehr des Verursachers an den Unfallort darauf, die Sache ohne die Polizei zu regeln. "Nachdem ich aber mehrere Tage keine Rückmeldung erhalten habe und er auch seine Versicherung nicht informiert hatte, habe ich Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet", sagte der Geschädigte.

Der Richter mahnte den Angeklagten: "So wie sich die Zeugen eingelassen haben, spricht vieles für die Unfallflucht. Sollten Sie den Einspruch aufrechterhalten, droht aufgrund des hohen Schadens ein Fahrverbot von sechs statt der bisherigen zwei Monate", merkte er an. Daraufhin lenkte der Hückeswagener ein, folgte dem Rat des Gerichts und zog seinen Einspruch zurück.

Da das Fahrverbot mit dem Urteil gültig war, durfte der Hückeswagener - nun ohne Führerschein - mit seinem Auto nicht mehr selbst nach Hause fahren. Zudem fordert seine Versicherung die Summe für den bereits beglichenen Schaden an dem anderen Wagen aufgrund der Fahrerflucht zurück. Der Verurteilte muss nun nicht nur die Geldstrafe aus eigener Tasche zahlen, sondern vermutlich auch den verursachten Schaden.

(RP)
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