Hückeswagen 22-Jähriger soll Frau getreten und geschlagen haben

Hückeswagen · Im Oktober war es auf einem Parkplatz an der Wupper-Vorsperre zu Handgreiflichkeiten zwischen einem 22-jährigen Hückeswagener und seiner ein Jahr jüngeren Bekannten gekommen. Dabei soll der Mann die Frau nach einem verbalen Streit mit beiden Fäusten ins Gesicht geschlagen und anschließend auf die am Boden liegende Frau eingetreten haben. Nun sahen sich die beiden am Wipperfürther Amtsgericht wieder, wo sich der 22-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste.

"Ich wollte, dass sie aufhört zu lügen. Sie hat meiner Partnerin erzählt, wir seien intim gewesen", gab der Mann als Grund für den Streit an. "Wir haben an dem Abend beide Dinge gesagt, die nicht so gemeint waren", fügte er hinzu. Geboxt und getreten habe er jedoch nicht. "Ich habe definitiv nicht geschlagen, sondern sie nur mit der flachen Hand weggestoßen", schilderte der Angeklagte den Vorfall.

Die Fotos, die dem Gericht von dem Opfer vorlagen, zeigten dagegen deutliche Hämatome im Gesicht der jungen Frau, die als Nebenklägerin auftrat. "Die Fotos lassen sich nicht mit ihrer Einlassung in Einklang bringen", stellte der Richter fest. Zudem lag dem Gericht ein Attest der Frau über Rippenprellungen vor, die von Tritten gegen ihren Oberkörper entstanden sein könnten.

Der juristische Vertreter der Nebenklägerin forderte 2000 Euro Schmerzensgeld für seine Mandantin. Der Anwalt des Angeklagten konnte über die Höhe des Betrags dagegen nur lachen. Dennoch war den gegnerischen Parteien an einer Einigung und dem Abschluss des Verfahrens gelegen. Vor Gericht einigte sie sich schließlich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 810 Euro, zahlbar in sechs Monatsraten. Der Richter wertete das Einverständnis des Angeklagten als Eingeständnis der Tatvorwürfe.

Der Referendar, als Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft, konnte aufgrund des gravierenden Tatvorwurfs einer Einstellung allerdings nicht zustimmen. Das Verfahren wurde daher vertagt. Sollte die Staatsanwaltschaft nachträglich ihre Zustimmung geben, ist das Strafverfahren abgeschlossen. Weitere zivilrechtliche Schritte der Nebenklage, insbesondere in Bezug auf weitere Schmerzensgeldzahlungen, sind aber nicht ausgeschlossen.

(heka)
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